Verkauf trotz bekanntem Defekt

Hallo Miteinander,

ein Defekt bei einem Gerät, sagen wir an der Grafikkarte einer Laptopserie, ist bekannt und in der Kaufbeschreibung wird nichts davon erwähnt. Nun kauft man sich dieses Gerät ohne blassen Schimmer, dass es eventuel kaput gehen kann, aber nicht unbedingt muss.
Nach, sagen wir 1,5 Jahren geht das Teil doch kaput und man erfährt erst ab da von diesem Defekt. Kann man das Teil dann zurücksenden und das Geld zurückverlangen?

ein Defekt bei einem Gerät, sagen wir an der Grafikkarte einer
Laptopserie, ist bekannt und in der Kaufbeschreibung wird
nichts davon erwähnt. Nun kauft man sich dieses Gerät ohne
blassen Schimmer, dass es eventuel kaput gehen kann, aber
nicht unbedingt muss.

Also Nvidia. Wobei es falsch ist, daß da irgendwas groß bekannt war. Der Produktions- bzw. Designfehler ist zwar inzwischen allgemein bekannt und von Nvidia eingeräumt (7/2008), aber welche Geräte wie und ob überhaupt betroffen waren, hat sich erst mit der Zeit herauskristallisiert.

Nach, sagen wir 1,5 Jahren geht das Teil doch kaput und man
erfährt erst ab da von diesem Defekt. Kann man das Teil dann
zurücksenden und das Geld zurückverlangen?

Nein. Zwar sind Serienfehler ärgerlich, aber es ist keinem Verkäufer zuzumuten, daß er alle möglichen Fehler der Hersteller kennt. Meist werden aber solche Serienfehler von Seiten der Hersteller sehr kulant behandelt, die Geräte also oft kostenlos repariert oder getauscht (beim NVidia-Fehler: Apple, Sony, HP, Dell, …), nicht selten werden auch freiwillige Garantieverlängerungen eingesetzt.
Weigert sich der Verkäufer oder Hersteller, bleibt die normale Gewährleistungspflicht von 2 Jahren gegenüber dem Verkäufer, wobei die Beweislastumkehr in einem solchen Fall einfacher sein dürfte, als bei weniger oft auftretenden Fehlern, da hier schon Nvidia selbst offen den Fehler zugibt.