Über amazon.de lassen sich recht schön Artikel verkaufen.
Wenn auch die Gebühren tlw. höher als bei Ebay sind.
a)
Aber die Rechnungen von amazon sind einfaxch lausig.
Erst auf Nachrechnen und Nachfragen kommt man z. B. dahinter, dass sie 15% MwSt (weil in Luxemburg) berechnen.
Muss amazon sich denn nicht an die EU-Richtlinie 2001/115/EG halten und ordentliche Rechnungen ausstellen?
b)
Nehmen wir an, Herr Meier verkauft gewerblich bei amazon:
Wenn er etwas verkauft hat, kommt die Nachricht von Amazon „… Wir haben den Erlös Ihres Verkaufs Ihrem Amazon Payments Konto gutgeschrieben. …“
Gilt das, wenn Herr Meier mit Ist-Besteuerung arbeitet, für ihn als Zahlungseingang oder erst, wenn er sich das Geld von Amazon auf sein Konto auszahlen lässt?
Über amazon.de lassen sich recht schön Artikel verkaufen.
Wenn auch die Gebühren tlw. höher als bei Ebay sind.
a)
Aber die Rechnungen von amazon sind einfaxch lausig.
Erst auf Nachrechnen und Nachfragen kommt man z. B. dahinter,
dass sie 15% MwSt (weil in Luxemburg) berechnen.
Muss amazon sich denn nicht an die EU-Richtlinie 2001/115/EG
halten und ordentliche Rechnungen ausstellen?
–> Einfach USt.-IdNr angeben und keine Umsatzsteuer bezahlen.
b)
Nehmen wir an, Herr Meier verkauft gewerblich bei amazon:
Wenn er etwas verkauft hat, kommt die Nachricht von Amazon
„… Wir haben den Erlös Ihres Verkaufs Ihrem Amazon Payments
Konto gutgeschrieben. …“
Gilt das, wenn Herr Meier mit Ist-Besteuerung arbeitet, für
ihn als Zahlungseingang oder erst, wenn er sich das Geld von
Amazon auf sein Konto auszahlen lässt?
Gruß JoKu
Wenn das Geld auf seinem Konto ist, so würde ich es machen.