Verkauf über Auktionen im Ausland

Hallo Ihr Wissenden,

entgeht man eigentlich den Forderungen des (deutschen?) Finanzamtes
wenn man z.B. im Durchschitt 1000,- € Umsatz im Monat bei einer
weltweiten Auktionsplattform über deren Schweizer Ableger macht ?
Der Täter private Händler sei derweil Sozialromantiker, zu faul zum Arbeiten
EU-Rentner.
Als Artikelstandort wird z.B. immer eine große Stadt in Sachsen
direkt an der Elbe angegeben.

Grüße
SuTiKa

nein owT