Hallo Experten,
nehmen wir mal an, ein Privatmensch möchte seine Eigentumswohnung verkaufen. Nehmen wir weiter an, dass dieser Privatmensch eine ebenso private Homepage hätte, auf der bisher nur sowas wie Kochrezepte, Fachinfos und ähnliches abgelegt sei.
Wenn dieser Mensch nun eine entsprechende Verkaufsanzeige auf einer Subpage seiner Seite veröffentlichen und einen entsprechenden Link auf der Startseite einbauen würde… müsste er dann mit rechtlichen Nackenschlägen gleich welcher Art rechnen? Ich denke da an Abmahnungen oder ähnliches.
Gruß
Stefan
Komisch,
wenn der Mensch etwas verkaufen will, bietet er es an. Indem er es herum erzählt, eine Zeitungsanzeige aufgibt, zum Makler geht oder es ins Internet stellt.
Wegen was erwartest Du eine Abmahnung?
Grüße
Carsten
PS
Meint der Mensch, dass viele potentielle Käufer die Anzeige in einer privaten WebSite finden werden?
Da hilft schon eher:
http://www.immobilienscout24.de/de/anbieten/index.js…
oder
http://www.immonet.de/?reiter=anbieten&search=start&…
Moin,
und Danke für Deine Antwort.
Wegen was erwartest Du eine Abmahnung?
Genau das ist die Frage! Es könnte ja z.B. sein, dass durch diese Aktion die Homepage dieses jemands auf einmal „gewerblich“ würde und dann irgendwelchen Formvorschriften nicht mehr nicht mehr genügen würde oder so…
Meint der Mensch, dass viele potentielle Käufer die Anzeige in
einer privaten WebSite finden werden?
Yep, nämlich dann, wenn man in Zeitungsanzeigen (ja, das gibt’s auch noch!) einen Link darauf veröffentlicht. Okok, wer Zeitung liest hat vielleicht kein Internet, aber man soll nichts unversucht lassen…
Gruß
Stefan
Hallo,
Es könnte ja z.B. sein, dass durch diese Aktion die Homepage dieses jemands auf einmal
„gewerblich“ würde und dann irgendwelchen Formvorschriften nicht mehr nicht mehr genügen würde oder so…
ob gewerbliches Handeln vorliegt, hängt nicht davon ab, wo man inseriert, sondern wie oft man etwas verkauft. Wenn jemand seine eigene ETW verkauft, ist das nicht gewerblich. Wenn jemand das aber öfter macht, gibt es eine Vorschrift, wie oft innerhalb von x Jahren man das darf, ohne dass das Finanzamt Ansprüche stellt. Wenn das Deine Frage ist, stelle sie nochmal neu mit anderer Überschrift.
Wenn du aber meinst, dass jemand eine kostenlose WebSite hat, und der Provider hat die Auflage gemacht, dass sie nicht gewerblich sein darf, ist es seine Entscheidung, wie er das sieht.
Formvorschriften gibt es für die Anzeige nicht, aber beim Verkauf. Wer die nicht kennt, sollte sich einen kompetenten Berater nehmen oder zum Makler gehen, sonst ist er vielleicht die Wohnung los und das Geld kommt trotzdem nicht.
Grüße
Carsten