Verkauf über Internetblog

Kann man über einen nicht gewerblich genutzten Internet-Blog gebrauchte Artikel (wie bei einem Flohmarkt) verkaufen.

Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Wenn ja, was muss man dabei beachten?

Kann man über einen nicht gewerblich genutzten Internet-Blog
gebrauchte Artikel (wie bei einem Flohmarkt) verkaufen.

Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Wenn ja, was muss man
dabei beachten?

Über welche Plattform du Sachen verkaufst ist zweitrangig bzw. es ist wurscht, ob’s eBay, ein Blog, selbstgegossenes HTML oder Frontpage-Code ist…wenn du Sachen gewerblich verkaufen willst, musst du ein Gewerbe anmelden und entsprechende Regeln beachten, z.B. Impressum angeben, Widerrufsbelehrung etc.

Aber was ist, wenn man das nicht gewerblich macht? Bei Ebay stellt man ja auch nicht gebrauchte Artikel ein, und schon ist man Gewerbetreibender. Man will schlichtweg gebrauchte Sachen loswerden, aber eben gegen Bares und nicht zum Verschenken. Gibt es dazu Mengen, die man nicht überschreiten darf, damit man auch weiterhin als Privatperson gilt? Nehmen wir an, pro Monat würde man höchstens 5-10 gebrauchte Sachen zum Verkauf in einem Blog einstellen. Wäre das noch Privat oder schon gewerblich? Was muss dafür als Angaben alles auf dem Blog stehen? Vollständige Wohnanschrift? Emailadresse? Telefonnummer?

Nehmen wir an, pro
Monat würde man höchstens 5-10 gebrauchte Sachen zum Verkauf
in einem Blog einstellen. Wäre das noch Privat oder schon
gewerblich?

Das haben Gerichte schon als gewerblich eingestuft.

Was muss dafür als Angaben alles auf dem Blog
stehen? Vollständige Wohnanschrift? Emailadresse?
Telefonnummer?

Google- > Impressum(spflicht)