Wenn ein Haus verkauft werden soll, das einem ehemaligen Ehepaar gemeinsam gehört, kann dann einer der Beiden dem Anderen ein Vollmacht für den Notartermin ausstellen? Evlt notariell beglaubigt? Wie müsste die aussehen?
Oder wie liesse sich die Situation lösen, wenn beide Verkäufer sehr weit vom Ort des Verkaufes leben und nicht gleichzeitig die nötigen freien Tage für eine Anreise vom Arbeitgeber genehmigt bekommen?
das ist ein Standardproblem, für das es auch eine Standardlösung gibt . Ein Mitarbeiter des Notars tritt als so genannter „vollmachtloser Vertreter“ für den abwesenden Ehegatten auf. Durch dessen Unterschrift ist das ganze Geschäft schwebend unwirksam bis zur Genekmigung durch den Vertretenen. Der erteilt diese Genehmigung einfach durch Erklärung bei einem Notar bei sich vor Ort, sobald ihm die Urkunde vorliegt. Kostet ein paar Euro extra, wird aber sogar bei riesigen Unternehmensverkäufen genau so gemacht (Ich erinnere mich an einen Firmenübergang mit über 60 Beteiligten in der Kanzlei, in der ich damals tätig war, von denen nur 10 tatsächlich vor Ort kamen).
Vielen Dank Wiz.
Weisst Du auch wie schnell so etwas geht? Also vom Unterzeichnen am Verkaufsort über Urkundenerstellung, Notarbeglaubigung und „Entschwebung der Unwirksamkeit“?
Und die „paar Euro“ sind sicher prozentual zur Kaufsumme, oder?
die Urkunde ist ja zur Unterzeichnung durch die Anwesenden bereits fertig. Der Notariatsangestellte kann - wenn man die Sache dringlich macht - die Ausfertigung für den nicht anwesenden Teil noch am selben Tag fertig machen und zur Post geben. Wenn der abwesende Teil vorab schon für den übernächsten Tag einen Termin bei einem Notar vor Ort ausmacht, geht die Genehmigung von da am selben Tag wieder zurück. Bestenfalls reicht also eine Woche. Gemessen an dem, was die GB-Ämter für die Umschreibung brauchen ist das lächerlich kurz.
Kosten gehen nach Wert in der entsprechenden Stufe der Kostenordnung.