Verkauf und Sachmangel mit Erstattung

Hallo,
habe einen Artikel versteigert. Der Artikel war neu. Der Käufer erzeugt durch falsche Handhabung einen Defekt am Artikel. Das kann ich nun schlecht beweisen. Ich habe mich, um keine negative Bewertung zu bekommen dazu bereit erklärt den Betrag zu erstatten. Muss ich wirklich ihm den Kaufbetrag + Versandkosten erstatten?

Hallo,
leider das falsche Forum.
Denn hier geht es nur um hypothetische Fälle.

Aber mal ein Link:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm

Sollte alle Unklarheiten beseitigen.

Grüße
Christian