gibt es ein Gesetz welches den Handel mit virtueller Währung regelt?
Vor allem in online-Spielen ist es möglich z.B. virtuelles Gold anzuhäufen welches man an andere Spieler oder Firmen die damit handeln verkaufen kann?
Ist dies legal?
Weiterhin gibt es die Möglichkeit mithilfe eines Automatisierungstools dieses virtuelle Gold aufzusammeln ohne selbst spielen zu müssen.
Diese Tools werden vom Spielehersteller nicht gern gesehen, aber sind generell nicht verboten (da es auch tools gibt mit denen es ein angenehmeres Spielen ermöglicht und es deshalb dafür eine Schnittstelle in der Programmierung des eigentlichen Spiels zu Programmen von Drittanbietern gibt).
Wie steht es damit wenn dieses virtuelle Gold auf diese Art und Weise gewonnen und zum Verkauf angeboten wird?
Vielen Dank
Eventuelle Einschränkungen über Handel mit virtuellen Gegenständen und Einsatz von Bots nimmt der Spieleanbieter vor. Dessen Lizenzvereinbarungen hast Du bei der Installation sicherlich abgenickt, schau dort nochmal rein.
Hält sich jemand nicht daran und wird erwischt sperrt der Anbieter den Zugang.
Naja ich dachte mir halt nur deswegen weil damit eine Leistung erbracht wird die nicht von einem selbst erwirtschaftet wird…
Sperrung des Accounts ist von Seiten des Spieleherstellers klar… aber bestraft werden kann man nicht, oder?
Oder muss man wenigstens diese „Einnahmen“ steuerlich angeben oder sonstwie?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Naja ich dachte mir halt nur deswegen weil damit eine Leistung
erbracht wird die nicht von einem selbst erwirtschaftet
wird…
Wer eine Leistung erbringt (und ob überhaupt) ist dem Staat extrem egal (wenns nicht auf Steuerhinterziehung oder ähnliches rausläuft, Scheingeschäfte etc.).
aber bestraft werden kann man nicht, oder?
AFAIK und IMHO: Strafrechtlich hat das keine Bedeutung. Evtl. könnte der Anbieter aber vielleicht zivilrechtlich gegen dich vorgehen. Wie gesagt, kommt auch auf dem Lizenzvertrag zum Spiel an.
Oder muss man wenigstens diese „Einnahmen“ steuerlich angeben
oder sonstwie?
Das natürlich, z.B. in der Einkommenssteuererklärung. Wobei zu unterscheiden ist ob gewerblich oder nicht gewerbliches Handeln vorliegt und wie hoch die Einnahmen sind. Da kenne ich mich aber auch nicht wirklich aus.
Zur Not muss du nach China ziehen, dort sollen ganze Industriezweige mit so etwas Geld verdienen.
In der EULA (Lizenzbestimmung) steht ausdrücklich drin, das der Verkauf virtueller Güter nicht gestattet ist. Ebenso wird darin der Einsatz von „3rd-Person-Software“ verboten, da diese unter Exploit und Cheat laufen.
Der Vorgang ist also nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen.
Bei eBay wurden in der Vergangenheit allerdings trotzdem Produkte verkauft. Hier hies dann der Wortlaut „verkauft wird nich das Gold, die Rüstung, die Spielfigur, sondern die Zeit, die es gebraucht hat, das Zeug zu beschaffen blabla“.
Die Betreiber gehen hier wohl vor allem gegen sogenannte Credit Spammers vor, die das gewerblich betreiben. Da die aber in China sitzen kann man net viel mehr tun, als den Account zu sperren.