Verkauf von Aktien bei einer Beteiligung

Hallo liebe Wissende,

angenommen, ein bilanzierendes Unternehmen hat folgendes Problem:

Eine Beteiligung soll ja gemäß $271 HGB dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Folglich wird sie auch wie Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.

Was aber, wenn eine Beteiligung aus börsengängigen Aktien besteht und hin und wieder Aktien gekauft und verkauft werden (nicht der gesamte Bestand, nur ein paar Anteile; z.B. um Gewinn mitzunehmen).

Würde ein Wirtschaftsprüfer nicht irgendwann auf die Idee kommen: „Das ist aber eigentlich Umlaufvermögen? Denn es sieht so aus, als würdet ihr mit den Aktien spekulieren. Bitte umgliedern ins Umlaufvermögen mit sämtlichen bewertungstechnischen Konsequenzen!“

Gibt es zu solch einem Fall vielleicht eine Grenze, wie z.B.: Wenn man innerhalb von 1 Jahr 10% seiner Beteiligung veräußert, dann muss man Umlaufvermögen unterstellen?

Über Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im voraus,

Thorsten

Vermutung
Hi !

Für mich hört sich das eher so an, als wenn man einen Teil tatsächlich als AV und einen anderen Teil als UV buchen sollte.
Zumindest dann, wenn bereits von vornherein die Absicht besteht, „ein wenig zu spekulieren“.
Hab diese, meine Meinung, aber jetzt nicht in Kommentaren überprüft.

Andererseits sollte es unproblematisch sein, jeweils die AK für die noch vorhandenen Aktien anzusetzen. Also auch, wenn einige Aktien verkauft und neue gekauft wurden, kann man doch jeweils einzeln für die Tranchen die AK ermitteln und als Saldo in die Bilanz übernehmen.
Glaube, gerade für solche Fälle ist auch seit letztens das FIFO-Verfahren gesetzlich(?) anzuwenden. Und über die umgekehrte Maßgeblichkeit käme man dazu, dass diese steuerliche regelung auch handelsrechtlich greift.

BARUL76