Verkauf von Artikel von Dritte

Hallo,

nehmen wir an Person X hat ein gutes Händchen für den Verkauf von Dinge.
Nun würde Person X beschließen, er nimmt Dinge von allenmöglichen Leuten an und versucht diese im Internet (ebay,hood etc) zu verkaufen.
Davor müssen sich die Personen z.B damit einverstanden geben, dass es keine verkaufsgarantie gibt, dass wenn Person X für den Verkauf je nach Preis 1 - 25% vom Verkaufspreis behält etc…

Nun meine Frage:

Müsste Person X dafür irgendwas anmelden? Oder ginge dass irgendwie über „Privat“ ?
Darf Person X dafür dann sein Privates Konto benutzen oder müsste er ein seperates Konto eröffnen?

Danke / Gruss

Müsste Person X dafür irgendwas anmelden?

ja, ein gewerbe

Oder ginge dass
irgendwie über „Privat“ ?

ja, geht auch, aber nicht erwischen lassen…

Darf Person X dafür dann sein Privates Konto benutzen oder
müsste er ein seperates Konto eröffnen?

es muss kein extra konto eröffnet werden

gruß inder

Servus,

in diesem Punkt:

Darf Person X dafür dann sein Privates Konto benutzen oder
müsste er ein seperates Konto eröffnen?

bin ich nicht mit Inder einverstanden. Klar kann man zu Beginn ohne ein separates Konto auskommen, aber wenn die Bude einigermaßen läuft, sind 17.500 € Umsatz schnell erreicht (Umsatz sind bei Kommissionsgeschäften nicht nur die Provisionen, sondern die Erlöse insgesamt). Und dann wird das Thema Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG eine Rolle spielen, und innerhalb dieses Themas auch die Einzelaufzeichnung von Zu- und Abgängen. Wenn man die in den Griff kriegen will, kommt man um das Bilanzieren nicht herum. Und wenn in einer kaufmännischen FiBu so ein Wurstsalat-mit-Himbeersoße-Konto rumeiert, verliert man ganz schnell den Boden unter den Füßen.

Schöne Grüße

MM

Okay, denke Person X kommt so schnell trotzdem nicht über diese 17 500 € …

Wie sieht es aus, Gewerbe ist Gewerbe oder? Die Titel wie Nebengewerbe, Kleingewerbe sind ja uninterssant oder gibt es da ein bestimmtes für die Kommissionsgeschäfte ?

Wie verhält sich ein Gewerbe mit der Arbeitslosigkeit? So ähnlich wie z.B. ein Minijob?

Grüsse

Wie sieht es aus, Gewerbe ist Gewerbe oder?

jepp, gibt im steuerrecht keine unterscheidung

Wie verhält sich ein Gewerbe mit der Arbeitslosigkeit? So
ähnlich wie z.B. ein Minijob?

es kommt auf den umfang an, wobei man das sicher am besten mit der arbeitsagentur klärt

gruß inder