hallo community!
ich bräuchte eure Hilfe um mich vorab zu informieren, was ich machen bzw. nicht machen soll/muss 
also…
ich möchte selbstgemachtes Kinderspielzeug auf kleinen Märkten oder Messen nebenberuflich verkaufen. Da unser armer Staat für alles eine Genehmigung bzw. Schein geben möchte, möchte ich wissen, wo muss ich mich anmelden und welchen Schein brauche ich dafür? wie gesagt, will ich damit nur nebenberuflich agieren und erst einmal sehen ob ich überhaupt meine Produkte verkaufen kann.
kann ich auch Produkte anbieten, die ich im Ausland erwerbe? was muss ich dabei beachten?
viele Fragen…aber schon mal ein Dankeschön für die Antworten!
schöne Grüße
tesla
Hallo Tesla,
normalerweise kann auf Flohmärkten alles von jedem verkauft werden. Sobald es sich allerdings nicht mehr auf den Ausverkauf Deiner Habseligkeiten, sondern um den Verkauf von extra dafür angefertigten Waren geht, benötigst Du einen Gewerbeschein, den aus auf dem Gewerbeamt (in den meisten Städten beim Rathaus integriert) gibt.
Grüsse
Sven
Hallo,
mit einem Gewerbeschein allein ist es nicht getan. Für Flohmärkte und für andere „nichtseßhafte“
Verkaufsorte braucht es den teuren Reisegewerbeschein. Zu beantragen beim zuständigen Gewerbeamt.
Welche Waren verkauft werden, ob im In- oder Ausland eingekauft, ist letztendlich uninteressant. Es gibt aber eine Marktordnung, in der die Art der Waren vorgeschrieben ist.
Gruß
André
Hallo André,
mit einem Gewerbeschein allein ist es nicht getan. Für
Flohmärkte und für andere „nichtseßhafte“
Verkaufsorte
braucht es den teuren Reisegewerbeschein. Zu beantragen beim
zuständigen Gewerbeamt.
Ich gehe davon aus, dass das Gewerbeamt nach dem Geschäftszweck gefragt hätte und dann den richtigen Schein „verordnet“ hätte.
Grüsse
Sven
Hallo zusammen und danke für die Antworten!
mit einem Gewerbeschein allein ist es nicht getan. Für
Flohmärkte und für andere „nichtseßhafte“
Verkaufsorte
braucht es den teuren Reisegewerbeschein. Zu beantragen beim
zuständigen Gewerbeamt.
ich habe mal etwas gegoogelt und das gefunden…
„Wer in Deutschland zu gewerblichen Zwecken Waren - ganz gleich übrigens, welcher Art - auf Märkten verkaufen möchte, der betreibt ein so genanntes „erlaubnispflichtiges Gewerbe“ und braucht für dessen Ausübung eine Reisegewerbekarte.“
diese Reisegewerbekarte braucht man aber anscheinend auch nicht immer…
„Das Dortmunder Ordnungsamt etwa unterscheidet zwischen Trödelmärkten an Wochentagen und denen, die an Sonn- oder Feiertagen stattfinden. Bei letzteren nämlich handelt es sich um „festgesetzte Märkte“, bei den an den Werktagen nicht. Und bei festgesetzten Märkten braucht überhaupt niemand eine Reisegewerbekarte“
jetzt wirds langsam kompliziert.
ich frage mich auch ob alle, die auf solchen Märkten ihre Sachen anbieten, den einen oder anderen Schein haben. Wenn dies mit hohen Kosten verbunden ist, dann lohnt sich die Sache sowieso nicht.
Wenn ich nun den Verkauf nur am Wochenende an festgesetzten Märkten durchführe, dann brauche ich „nur“ einen Gewerbeschein oder?
Welche Waren verkauft werden, ob im In- oder Ausland
eingekauft, ist letztendlich uninteressant. Es gibt aber eine
Marktordnung, in der die Art der Waren vorgeschrieben ist.
bin ich nicht verpflichtet bei einem „Gewerbe“ nachzuweisen, wo und wie ich meine Produkte einkaufe?
liebe Grüße
tesla
Festgesetzte Veranstaltungen
Hallo allerseits,
wer eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, Wochenmarkt, Spezialmarkt oder Jahrmarkt aufziehen will, muss bei der Gewerbebehörde die Festsetzung des Marktes beantragen. Siehe §69 GewO:
(1) Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen. Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer, Messen und Ausstellungen für die innerhalb von zwei Jahren vorgesehenen Veranstaltungen festgesetzt werden.
(2) Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.
(3) Wird eine festgesetzte Messe oder Ausstellung oder ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Teilnehmer an einem festgesetzten Markt - ob Wochenmarkt oder Trödelmarkt - sind von den Beschränkungen des stehenden Gewerbes und des Reisegewerbes befreit. Nur Schausteller brauchen auch auf Märkten eine Reisegewerbekarte.
Märkte hingegen, die nicht im öffentlichen Raum stattfinden, dürfen auch ohne amtliche Festsetzung durchgeführt werden, aber dann entfallen für alle Teilnehmerinnen die Marktprivilegien. Ausnahme: Künstler, die ihre Werke verkaufen, brauchen nach neuerer Rechtsprechung auch hier keine Reisegewerbekarte mehr.
Grüße
Christiane