Verkauf von Ausschnitten einzelner Buchseiten

Verkauf von Ausschnitten aus einzelnen Buchseiten mit Gewinnabsicht.

Die Fakten:

  • Bildinhalte: Illustrationen
  • die Seite wurde herausgetrennt, beschnitten und evtl. gerahmt
  • Der Band ist seit mehr als 50 Jahren im Druck
  • die Illustrationen um die es geht sind nicht mehr Bestandteil der neueren Auflagen
  • Autor ist verstorben
  • Die Bildrechte für die Illustrationen liegen aktuell bei einem deutschen Verlag
  • zu Verkaufszwecken wird die Seite gescannt oder fotografiert und im Angebot zu Verkaufszwecken gezeigt
  • Der Illustrator wird in der Verkaufsbeschreibung benannt

Stellt das Abbilden und der Verkauf eine Urheberrechtsverletzung dar?
Da es sich durch die (gewünschte) Gewinnabsicht um eine Wertsteigerung handelt,
ist der Urheber bzw. dessen Rechtsnachfolger pauschal zu beteiligen?

Hallo!

Beantwortet das nicht bereits die Frage?
Wenn die Bildrechte für diese Illustrationen noch immer beim Verlag liegen - egal ob das Buch so noch gedruckt wird oder nicht - so ist der Verlag um Erlaubnis zu fragen, wenn man die Bilder verwenden will. Wenn man damit Geld machen will erst recht.

IANAL

Gruß

Frage 1: ja
Frage 2: ja, pauschal oder Verhandlungssache

Die Bildrechte verjaehren aber. Ich hatte einen analogen Fall, da waren die Rechte schon verjaehrt. Leider habe ich die Unterlagen nicht greibar mit der Verjaehrungsfrist, aber mach dich mal mit google schlau.