Verkauf von Ausschnitten aus einzelnen Buchseiten mit Gewinnabsicht.
Die Fakten:
- Bildinhalte: Illustrationen
- die Seite wurde herausgetrennt, beschnitten und evtl. gerahmt
- Der Band ist seit mehr als 50 Jahren im Druck
- die Illustrationen um die es geht sind nicht mehr Bestandteil der neueren Auflagen
- Autor ist verstorben
- Die Bildrechte für die Illustrationen liegen aktuell bei einem deutschen Verlag
- zu Verkaufszwecken wird die Seite gescannt oder fotografiert und im Angebot zu Verkaufszwecken gezeigt
- Der Illustrator wird in der Verkaufsbeschreibung benannt
Stellt das Abbilden und der Verkauf eine Urheberrechtsverletzung dar?
Da es sich durch die (gewünschte) Gewinnabsicht um eine Wertsteigerung handelt,
ist der Urheber bzw. dessen Rechtsnachfolger pauschal zu beteiligen?