Verkauf von computern?

hallo,

nehmen wir mal an Mister X verkauft an seine Freunde und Bekannte gebrauchte Comuter Komplett-Systeme, 3x für 400,- € und 1x für 800,- €. Das ist alles von Privat zu Privat. Die Freunde und Bekannte haben vor mit den Computern Ihre jeweilige Steuererklärung zu machen, dadurch sollen für die Steuererklärung prozentual die Computer-Kaufkosten abgesetzt werden.
Zu wieviel Prozent können die Computer-Anschaffungskosten abgesetzt werden und muss Mister X die Verkaufserlöse als Einnahme-Quelle versteuern, bzw. beim Finanzamt angeben?

Alex

Zu wieviel Prozent können die Computer-Anschaffungskosten
abgesetzt werden

0 %

und muss Mister X die Verkaufserlöse als

Einnahme-Quelle versteuern, bzw. beim Finanzamt angeben?

ja

Hallo,

wenn Mr. X den Verkaufserlös der Computer versteuern muss, dann kann er auch die Anschaffungskosten der Computer als Wareneinkauf gegenrechnen, vorausgesetzt, das ist auch im gleichen Jahr geschehen.

Gruß
Lawrence

In diesem Fallbeispiel geht es darum, ob Freund Y die Computer steuerlich geltend machen kann, die von Mister X gekauft wurden sind.

Grüße Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

a) Mister X muss den Freunden Rechnungen schreiben (als Privatmann oder Kleingewerbler ohne Mehrwertsteuer)

b) Mister X muss den Gewinn im Jahr 2008 ermitteln (=Einnahmen - Ausgaben) und in seiner Steuererklärung angeben.

c) Wenn Mister X das öfter tut ist die Grenze zum Gewerbe überschritten es muss angemeldet werden
(mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php)

d) Wenn Freund Y den PC für ein Gewerbe benutzt, muss er dort als Ausgabe bei den Abschreibungen für GWG auftauchen (abzüglich dem Prozentsatz für private Nutzung)

e)Wenn Freund Z den PC beruflich nutzt, gehört es zu den Werbungskosten (abzüglich dem Prozentsatz für private Nutzung);
der komplette PC, weil netto unter 410 EUR
(mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php#pr…)

Gruß JK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[MOD] Komplettzitat gelöscht

okay danke dir

und wie ist es wenn mister x gar keine rechnung mehr für die computer-systeme besitzt und den wert pauschal auf 400,- € schätzt? die computer-systeme werden dann ja ohne gewinn, bzw. mit kleinen gewinnen wieder verkauft.
freund z nutzt den computer ausschließlich privat, bis auf den teil für die steuererklärung und diesen kleinen teil möchte freund z gerne steuerlich geltend machen.

grüße alex

neue Wertgrenzen für GWG (Gewinn vs. Überschuß)
Hi !

d) Wenn Freund Y den PC für ein Gewerbe benutzt, muss er dort
als Ausgabe bei den Abschreibungen für GWG auftauchen
(abzüglich dem Prozentsatz für private Nutzung)

Die € 410,00-Grenze galt nur bis 31.12.2007. Ab 01.01.2008 sind für den Bereich der Gewinneinkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Freiberuf) GWG mit Wert von € 150 - € 1.000 in einen Sammelposten einzustellen und über 5 Jahre abzuschreiben.

e)Wenn Freund Z den PC beruflich nutzt, gehört es zu den
Werbungskosten (abzüglich dem Prozentsatz für private
Nutzung);
der komplette PC, weil netto unter 410 EUR

Für Werbungskosten gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG tatsächlich auch nach dem 01.01.2008 die € 410-Grenze weiter.

BARUL76

Danke für Deine Ergänzungen!


Für Werbungskosten gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG tatsächlich
auch nach dem 01.01.2008 die € 410-Grenze weiter.

So ist es.
Da hat unsere Regierung mal wieder was zusammengebastelt! *grrrr* statt die Grenze einfach und einheitlich auf z. B. 1.000 EUR hochzusetzen.

JK

In diesem Fallbeispiel geht es darum, ob Freund Y die Computer
steuerlich geltend machen kann, die von Mister X gekauft
wurden sind.

Grüße Alex

Hallo,

selbstverständlich. X muss dem Y nur eine Quittung über den Verkauf eines gebrauchten Computers schreiben.

Gruß
Lawrence

Hallo,

ich glaube, es geht hier etwas zu kompliziert zu.

X ist Privatmann und hat diese Computer auch immer privat genutzt?!
Dann kann er, wenn das Zeug veraltet ist, damit machen, was er will. Und wenn X ein paar Freunde findet, die ihm für den Schrott noch etwas Geld geben, dann ist das sicher noch kein gewerbsmäßiges Handeln, sondern ein Einzelverkauf von nicht mehr benötigtem Prvatvermögen.
Etwas anders liegt nur dann vor, wenn Y und Z den X beauftragen, diesen Computer zu besorgen und X diesen dann teurer an die beiden veräußert.

So wie hier die Sache aufgebaucht wird, wird jeder Mann, der öfter als einmal im Jahr sein Auto wechselt zum gewerbsmäßigen Gebrauchtwarenhändler.

Außerdem werden die alten PCs doch sicher nicht mit Gewinn, ursprünglich zum Anschaffungspreis, verkauft.

Gruß
Lawrence

ich glaube, es geht hier etwas zu kompliziert zu.

Da könntest Du allerdings recht haben. :smile:

Daran, dass hier privater PC-Edel-Schrott von X verkauft wird, wurde wirklich nicht gedacht.

Aber immerhin könnte auch der von Y und Z bei entspreechender Verwendung als Ausgabe gebucht oder als Werbungskosten abgesetzt werden. *g*

Gruß
Lawrence