Verkauf von Dienstleistungen in der EU

Hallo,
vertreibe Webhosting und habe seit kurzem ein Kunde in Österreich!
Wenn ich Ihm jetzt eine Rechnung schreibe muss ich diese mit 19 % MwSt
ausweisen oder nicht?
Weil des ja grenz überschreitend ist!?

Die Anfrage lässt ein paar Fragen offen; wenn man sie sich genau ansieht, ein paar mehr.
Was für Leistungen erbringen Sie genau?
Haben Sie eine USt-ID-Nummer?
Ist der Kunde ein Unternehmer und hat er eine USt-ID-Nummer?
Sind Sie evtl. Kleinunternehmer?
Wie hoch ist der Umsatz p.a. in A?
Wahrscheinlich kommt es zu keiner Umsatzsteuer, aber der Sachverhalt gibt keine klare Antwort her.

Hallo,

ist der Kunde Privatmann oder Unternehmer? Der Unternehmer muss eine Umsatzsteueridentnummer haben, womit er als Unternehmer ausgewiesen ist, dann ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung, welche dann mit Hinweis auf § 6.a als steuerfreie Lieferung berechnet wird, die Umsatszteuer wird dann als Erwerbssteuer durch den Empfänger in Ö veranlagt.

Ist er Privatmann, dann mit 19% Umsatzsteuer, Ausnahmen gibt es nur bei Abholgeschäften, das führt aber zu weit.

Grüße
Al

Entscheidend ist, ob der Kunde Unternehmer oder Nicht-Unternehmer ist. Bei unternehmerischen Leistungsempfängern liegt der Ort der sonstigen Leistung in Österreich (§ 3a Abs. 2 UStG), bei privaten Kunden aus einem EU-Land gilt die Leistung grundsätzlich als im Inland ausgeführt (§ 3a Abs. 1 UStG).

Im Fall des unternehmerischen Kunden geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (Reverse-charge-Verfahren). Die Rechung darf keinen Steuerausweis enthalten, es muss aber ein Hinweis auf das Reverse-Charge gegeben werden.

Bei Privatkunden aus Österreich ändert sich für Sie im Vergleich zu deutschen Kunden nichts. Anders sähe es wieder aus, wenn der Privatkunde nicht aus dem Gemeinschaftsgebiet, sondern aus einem sog. Drittland käme (§ 3a Abs. 4 UStG).

Wer sich nicht strafbar machen will (sogenannte „schwarze Steuerhilfe“), darf Dir in diesem Forum nicht antworten!
Siehe FAQ 1129!
Gruß, RHG.