Hi,
Wenn man ALGII oder Harz IV bekommt und man verkauft eigene,
private Dinge, wie z.B. Kleidung oder Spielzeug der Kinder,
gilt das als Einkommen und muß eigentlich beim Amt angegeben
werden?
definitiv nein, da es sich um eine Vermögensumwandlung
handelt.
Sehe ich auch so. Und wertvollere Dinge (teurer Schmuck o.ä.) sind ja bei Antragstellung hoffentlich als Vermögen angegeben worden.
Probleme dürfte es nur geben, wenn ein gesondert geschütztes
Gut wie ein Auto veräußert wird und der Erlös mit dem ggf.
Angespartem den Vermögensfreibetrag von 150€ pro Lebensjahr
übersteigt.
Das finde ich eher eine spannende Frage. Ein Kfz darf ja auch einen Wert über EUR 7500,- haben, wenn das Schonvermögen noch nicht ausgeschöpft ist (Angemessenheit vorrausgesetzt).
Nehmen wir also einmal 4 Personen, alle gleichen Alters, mit einem maximalen Schonvermögen (Freibetrag) von EUR 3500,-
Person A besitzt vor Antragstellung EUR 3500,- in bar und einen PKW im Wert von EUR 7500,-
Person B besitzt vor Antragstellung EUR 1000,- in bar und einen PKW im Wert von EUR 10.000,-
Person C besitzt vor Antragstellung EUR 11.000,- in bar.
Person D besitzt vor Antragstellung EUR 11.000,- in bar, kauft sich aber schnell noch einen PKW im Wert von EUR 7500,-
A + B dürften fein raus sein. Bei D wäre die Frage, ob die Verwertung des Vermögens unmittelbar vor Antragstellung statthaft ist. Allerdings könnte er ja auch wieder nicht zur Verwertung gezwungen werden, da das Kfz ja geschützt ist. C müsste wohl erst die EUR 7500,- aufbrauchen.
Warum diese Ausführung? Ich habe kein Urteil finden können, bei dem sich ein Gericht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Aufteilung in Schonvermögen und PKW in der Form zulässig ist, zumal die Grenze ja zugunsten des PKW aufgeweicht werden darf.
Ich gehe zwar davon aus, daß es so, wie Du schreibst, gehandhabt würde, bezweifele aber die Zulässigkeit, solange in unserem Grundgesetzt nichts vom einem Grundrecht auf ein Kraftfahzeug steht.
Gruß
osmodius