Verkauf von Energie

Hallo Experten,

meine heutige Frage dreht sich um den rechtlichen Hintergrund zu Verteilung von Elektroenergie und Verkauf dieser Energieform.

Soweit ich informiert bin, ist es in Deutschland lediglich Energieversorgungsunternehmen (EVU) gestattet, Energien an den Verbraucher zu verkaufen. EVU’s sind hier lt. EnWG §3 „natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen“. Außerdem ist meines Wissens nach ein Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Regulierungsbehörde einzureichen, um den Status des EVU zu erhalten.

Jetzt nehmen wir mal folgendes Beispiel an:

Der Besitzer „A“ eines gewerblich genutzten Gebäudes (z.B. Industriehalle) nutzt dieses Gebäude für sein Unternehmen (eigene Büro- und Produktionsflächen). A ist kein EVU. Seit Kurzem vermietet er einen Teil des Gebäudes an „B“, der seine Mietfläche ebenfalls gewerblich nutzt. Das Gebäude und die Flächen von A wurden bisher über einen Mittelspannungsstromanschluss mit Elektroenergie durch ein EVU versorgt (A ist im Besitz einen Netzanschluss-, Netznutzungs- und Stromliefervertrags). A betreibt einen eigenen Transformator, mit dem er Niederspannung erzeugt. Er verteilte den benötigten Strom über seine Elektro-Hauptverteilung in seine genutzten Bereiche.
Da jetzt B neu im Gebäude ist und man sich gegenseitig einen Gefallen tun will, bietet A B an, B´s Stromverteilung über A´s Hauptverteilung zu ermöglichen. Sie vereinbaren, dass B´s Stromleitung an der Hauptverteilung mit einem Stromzähler ausgestattet wird. Anhand des gezählten Verbrauchs, will A künftig die ihm durch das EVU in Rechnung gestellte Energie B in Rechnung stellen (nur in Höhe von B´s Verbrauch). A verpflichtet sich hierbei, nichts auf den Strompreis aufzuschlagen - er will die Kosten lediglich „durchreichen“.

Frage 1:
Würde A gesetzeswidrig handeln, wenn er wie angedacht seinen Strom (Energie) sozusagen an B verkauft und warum?

Frage 2:
Im Falle der gesetzeswidrigen Handlung von A bei Frage 1: Warum handelt z.B. der Vermieter von Wohnungen legal, wenn er Wärmemengen in den Wohnungen der Mieter (z.B. Verdampferröhrchen, Wärmemengenzähler) ablesen lässt und ihm dann in Rechnung stellt? Letzten Endes handelt es sich doch bei der Wärme ebenfalls um Energie, die aus dem Verbrauch von Erdgas, Heizöl oder Elektrizität resultiert?

Danke für Antworten

Hi,

zu #1 kann ich nichts sagen, bei #2 ist es jedoch so, dass es dem Vermieter NICHT erlaubt ist Erdgas, Heizöl oder Elektrizität zu verkaufen. Er darf lediglich die entstandenen Kosten anteilig umgerechnet weitergeben - und nicht etwa 10% draufschlagen oder ähnliches.

Gruß

Anwar

Verstehe ich das richtig, dass hier zwischen „verkaufen“ (den Einkaufspreis beaufschlagen)= illegal und „die Kosten verteilen“ (real entstandene Kosten anteilig teilen und einsammeln)= legal unterschieden wird?

Verstehe ich das richtig, dass hier zwischen „verkaufen“ (den
Einkaufspreis beaufschlagen)= illegal und „die Kosten
verteilen“ (real entstandene Kosten anteilig teilen und
einsammeln)= legal unterschieden wird?

Wie die genaue Unterscheidung ist, kann ich dir auch nicht sagen - aber der Vermieter muss alle Kosten (und gegebenenfalls die Verteilungsrechnung), die er auf die Mieter umlegt, belegen können.

Wie gesagt kenne ich mich nicht so in der Materie aus, aber um mal ein Beispiel zu bringen: Glücksspiele anzubieten ist nicht legal. Wenn aber eine Person einen Lottoschein für ihre Tippgemeinschaft kauft und dann die anteiligen Kosten einsammelt ist das ja auch völlig in Ordnung.

Da es sich hier um eine Firma handelt, würde ich dazu raten einen Juristen einzuschalten, der hier eine Lösung recherchiert.

Gruß

Anwar