Hallo Experten,
meine heutige Frage dreht sich um den rechtlichen Hintergrund zu Verteilung von Elektroenergie und Verkauf dieser Energieform.
Soweit ich informiert bin, ist es in Deutschland lediglich Energieversorgungsunternehmen (EVU) gestattet, Energien an den Verbraucher zu verkaufen. EVU’s sind hier lt. EnWG §3 „natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen“. Außerdem ist meines Wissens nach ein Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Regulierungsbehörde einzureichen, um den Status des EVU zu erhalten.
Jetzt nehmen wir mal folgendes Beispiel an:
Der Besitzer „A“ eines gewerblich genutzten Gebäudes (z.B. Industriehalle) nutzt dieses Gebäude für sein Unternehmen (eigene Büro- und Produktionsflächen). A ist kein EVU. Seit Kurzem vermietet er einen Teil des Gebäudes an „B“, der seine Mietfläche ebenfalls gewerblich nutzt. Das Gebäude und die Flächen von A wurden bisher über einen Mittelspannungsstromanschluss mit Elektroenergie durch ein EVU versorgt (A ist im Besitz einen Netzanschluss-, Netznutzungs- und Stromliefervertrags). A betreibt einen eigenen Transformator, mit dem er Niederspannung erzeugt. Er verteilte den benötigten Strom über seine Elektro-Hauptverteilung in seine genutzten Bereiche.
Da jetzt B neu im Gebäude ist und man sich gegenseitig einen Gefallen tun will, bietet A B an, B´s Stromverteilung über A´s Hauptverteilung zu ermöglichen. Sie vereinbaren, dass B´s Stromleitung an der Hauptverteilung mit einem Stromzähler ausgestattet wird. Anhand des gezählten Verbrauchs, will A künftig die ihm durch das EVU in Rechnung gestellte Energie B in Rechnung stellen (nur in Höhe von B´s Verbrauch). A verpflichtet sich hierbei, nichts auf den Strompreis aufzuschlagen - er will die Kosten lediglich „durchreichen“.
Frage 1:
Würde A gesetzeswidrig handeln, wenn er wie angedacht seinen Strom (Energie) sozusagen an B verkauft und warum?
Frage 2:
Im Falle der gesetzeswidrigen Handlung von A bei Frage 1: Warum handelt z.B. der Vermieter von Wohnungen legal, wenn er Wärmemengen in den Wohnungen der Mieter (z.B. Verdampferröhrchen, Wärmemengenzähler) ablesen lässt und ihm dann in Rechnung stellt? Letzten Endes handelt es sich doch bei der Wärme ebenfalls um Energie, die aus dem Verbrauch von Erdgas, Heizöl oder Elektrizität resultiert?
Danke für Antworten