Verkauf von Erbteil am Haus hinter dem Rücken der Miterben

Hallo,
Kinder A, B, C, und D erben ein Haus in gleichen Teilen. A will seinen Teil an der Immobilie (nicht an der ganzen Erbschaft) auszahlen lassen.

B und C sind beide bereit ihn zu gleichen Teilen auszuzahlen. Nun stellt sich aber heraus dass B den ganzen Teil des Hauses von A übernommen hat - hinter dem Rücken der anderen Erben des Hauses.

Kann C diesen notariellen Übertrag des Immobilienanteils von A zu B anfechten?

Habe die Information erhalten dass die andere Miterben zustimmen müssen bevor ein Erbe seinen Anteil an der geerbten Immobilie übertragen kann - stimmt das?

Gruß und Dank
Desperado

A kann mit seinem Anteil machen was er will, also auch verschenken oder verkaufen. Sogar eine Versteigerung des Ganzen zu erzwingen wäre möglich gewesen. Also freut Euch doch.

Wäre eine Zustimmung notwendig, würde dies regelmäßig zu Repressionen führen.

Nein.

Du hast das etwas unglücklich beschrieben oder ich hab’s falsch verstanden.

A hat also seinen Hausanteil an B verkauft. Gut, wo ist das Problem mag man sich fragen. C wollte den Anteil auch haben ? den Sinn kann ich nicht recht erkennen. ist aber auch egal.

dann hat das Haus jetzt also mit B 2 Viertel Anteil, C 1/4 und D 1/4 nur noch 3 Eigentümer.

MfG
duck313

Das dürfte einen Verstoß gegen § 2033 Abs. 2 BGB darstellen, wonach ein Miterbe nicht berechtigt ist, über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen zu verfügen. Damit wäre eine solche Verfügung unwirksam.

Zulässig wäre aber eine Vereinbarung, wonach der Miterbe sich verpflichtet seinen ihm im Rahmen der Erbauseinandersetzung zufallenden Anteil auf den Miterben zu übertragen.

D.h. hier müsste man den genauen Wortlaut der Urkunde kennen. Die Unterschiede werden einem Laien ggf. nicht auffallen, sind aber entscheidend.

Hallo,

ich verstehe es nicht ganz:

Gut.

Wenn A nichts mehr gehört, was will er denn noch ausbezahlen lassen?

Was genau ist da passiert?
Wie sind A, B, C und D Eigentümer geworden?
Und wie ist der Übergang von A auf B gelaufen?

Gruß
Jörg Zabel

Danke allen!
Der Paragraph klingt schonmal gut - es gab davor die mündliche Abmachung dass zwei Miterben zusammen den Anteil vom anderen Miterben übernehmen, ansonsten gab es keinerlei Vereinbarungen, also dürfte die Übertragung des Erbteiles am Haus von A zu B juristisch nicht haltbar sein.

P.S.: Wieso Erbe C unbedingt den Anteil vom Haus übernehmen will? Der Miterbe der verkaufen will ist alt und will sein Geld sofort weil er nicht mehr weiß ob er das Ergebnis der Teilungsversteigerung noch erlebt, deshalb verkauft er seinen Anteil am Haus für den Betrag den der Gutachter der Immobilie festgelegt hat. Gutachter liegen aber meist daneben und das Haus hat einen höheren Realwert. Jetzt hat natürlich einer der Miterben ein gutes Geschäft gemacht und der andere geht leer aus… Der Miterbe der jetzt leer ausgeht war dazu auch noch nett bzw. naiv genug um mit offenen Karten zu spielen, d.h. allen Beteiligten zu sagen dass das Haus (wahrscheinlich) mehr wert ist als der Gutachter berechnet hat. Mal sehen was das Gericht findet…

Gruß
Desperado

Wie die Übertragung genau stattgefunden hat weiß ich nicht, es ging jedenfalls über einen Notar.

Das kommt darauf an ob sein gesamter Erbteil oder nur der Erbteil am Haus übertragen wurde!
Haste die entscheidenden Sätze im § gelesen?

"(1) [1]Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. [2]Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung.
(2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen. "

Das Wörtchen „einzelnen“ ist entscheidend!

Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Notar den Klienten dazu nicht befragt bevor er die Übertragung beurkundet. ramses90

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Sorry, habe ich überlesen.

Was ist denn genau geschehen bei:

Steht eindeutig in der Ausgangsfrage. Insoweit haben wir es hier nicht mit einem Erbschafts(ver)kauf zu tun. Eine Umdeutung wäre nur dann möglich, wenn der Erbteil nahezu ausschließlich aus dem Immobilienanteil bestehen würde.

Notare sind auch nur Menschen, und es gibt gute und schlechte Notare. Jeder kann auch mal einen schlechten Tag haben, und wie ich bereits geschrieben habe, könnte es ja auch lediglich die Verpflichtung sein, den im Rahmen der Erbauseinandersetzung zufallenden Teil dann zu übertragen. Das wäre ja ein zulässiges Konstrukt, welches ein Laie aber vermutlich nicht von einer direkten Übertragung unterscheiden könnte.

Wenn ich mir aber so ansehe, was ich alles schon an furchtbar unterirdisch schlechten Testamenten und Verträgen von Notaren so gesehen habe, …

Hatte gerade neulich wieder Mandanten da, die belustigt meine sich zunehmend in Falten werfende Stirn bei der Lektüre ihres bisherigen Testaments betrachteten, und dann nur meinten, dass ich mich nicht zurückhalten bräuchte, sie wüssten bereits aus anderer Quelle, dass das Ding wohl das Papier nicht wert sei, auf dem es geschrieben wurde. Das konnte ich dann nur noch bestätigen. Und wenn man sich dann überlegt, dass die Examensnote immer noch einen erheblichen Anteil daran hat, ob man Notar spielen darf, und dass auch die Notariatskurse nicht so ganz ohne sind, dann sollte das eigentlich die Creme unseres Berufsstandes sein. Es gibt aber Kollegen, die dieses Amt einfach nur als angenehme Gelddruckmaschine betrachten, bei der man nur irgendwann mal irgendwo geklaute Vorlagen von der ReNo ausfüllen lassen, und vorlesen muss. Ob die dann irgendwie zum konkreten Sachverhalt passen, spezifische Besonderheiten berücksichtigen, … interessiert da angesichts der Tatsache, dass man als Notar für angemessenen Beratungsaufwand nicht mehr und nicht weniger als für 08/15-Entwürfe bekommt, eher weniger.

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Die Sache ist dass ich die notarielle Beurkundung nicht gesehen habe und auch nicht weiß ob ich diese ohne einen Prozess anzustreben zu Gesicht bekomme da das Verhältnis zwischen den Miterben durch diese Tat natürlich nicht mehr so harmonisch ist.

Hallo,

Dann wäre das erstmal zu klären. (Ich gehe erstmal davon aus, dass der Notar nichts falsch gemacht hat).

Was ist mit weiteren Informationen:
Wie sind A, B, C und D Eigentümer geworden? Welcher Art ist die Eigentümergemeinschaft und welche möglichen Regelungen hat es seinerzeit gegeben?

Und was will B noch, wenn er sowieso schon an A „abgetreten“ hat?

Gruß
Jörg Zabel