Steht eindeutig in der Ausgangsfrage. Insoweit haben wir es hier nicht mit einem Erbschafts(ver)kauf zu tun. Eine Umdeutung wäre nur dann möglich, wenn der Erbteil nahezu ausschließlich aus dem Immobilienanteil bestehen würde.
Notare sind auch nur Menschen, und es gibt gute und schlechte Notare. Jeder kann auch mal einen schlechten Tag haben, und wie ich bereits geschrieben habe, könnte es ja auch lediglich die Verpflichtung sein, den im Rahmen der Erbauseinandersetzung zufallenden Teil dann zu übertragen. Das wäre ja ein zulässiges Konstrukt, welches ein Laie aber vermutlich nicht von einer direkten Übertragung unterscheiden könnte.
Wenn ich mir aber so ansehe, was ich alles schon an furchtbar unterirdisch schlechten Testamenten und Verträgen von Notaren so gesehen habe, …
Hatte gerade neulich wieder Mandanten da, die belustigt meine sich zunehmend in Falten werfende Stirn bei der Lektüre ihres bisherigen Testaments betrachteten, und dann nur meinten, dass ich mich nicht zurückhalten bräuchte, sie wüssten bereits aus anderer Quelle, dass das Ding wohl das Papier nicht wert sei, auf dem es geschrieben wurde. Das konnte ich dann nur noch bestätigen. Und wenn man sich dann überlegt, dass die Examensnote immer noch einen erheblichen Anteil daran hat, ob man Notar spielen darf, und dass auch die Notariatskurse nicht so ganz ohne sind, dann sollte das eigentlich die Creme unseres Berufsstandes sein. Es gibt aber Kollegen, die dieses Amt einfach nur als angenehme Gelddruckmaschine betrachten, bei der man nur irgendwann mal irgendwo geklaute Vorlagen von der ReNo ausfüllen lassen, und vorlesen muss. Ob die dann irgendwie zum konkreten Sachverhalt passen, spezifische Besonderheiten berücksichtigen, … interessiert da angesichts der Tatsache, dass man als Notar für angemessenen Beratungsaufwand nicht mehr und nicht weniger als für 08/15-Entwürfe bekommt, eher weniger.