Verkauf von eventuellem Anspruch?

Hallo

ich habe eine begründete, nachweisbare Forderung in beträchtlicher Höhe gegenpüber einer „100000 DM-GmbH“, über die kein Konkursantrag im HR eingetragen ist.
Nach Einspruch gegen Mahnbescheid verlangt das Gericht nun eine am Streitwert orientierte Vorauszahlung der Gerichtskosten, die ich alleine nicht bezahlen kann. Ich möchte nun ein Teil der nach Titulierung eventuell eintreibbaren Forderung gegen Zahlung der Gerichtsgebührkosten verkaufen.
Mal abgesehen von dem Risiko, was der Käufer damit eingehen könnte:
Ist das rechtlich zulässig?
Wie soll man das vertraglich am besten Regeln?
Wo könnte man einen Käufer am besten finden? Gibt es Firmen oder Anwälte, die so etwas öfter machen?

Danke!

Ingschi

Sofern der Anspruch tatsächlich und nicht nur eventuell besteht, kann er grds. auch teilweise abgetreten werden. Allerdings sollte man dann im Mahnverfahren den Betrag ändern, den man einfordern will.

Meines Wissens nach kaufen Inkasso-Unternehmen gerne Forderungen. Allerdings lassen diese sich das Risiko der Nichteinbringlichkeit auch bezahlen.
Ein normaler Vertrag sollte ausreichen.

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