Ein Handwerker besitzt eine sehr gut laufende, in der Umgebung sehr angesehene Firma und beschließt eines Tages, diese zu verkaufen. Er findet also einen Käufer, den er kennt, und an den er die Firma verkauft - der Firmenname, der gleichzeitig der Nachname des ursprünglichen Besitzers ist, bleibt eben so erhalten.
Soweit, so gut.
Nun wird der neue Besitzer krank und muss den Betrieb aufgeben. Er sucht und findet einen weiteren Nachfolger. Von diesem jedoch ist der ursprüngliche Besitzer nicht ganz so überzeugt und ist daher nicht recht glücklich damit, dass die Firma noch immer seinen Namen trägt, da er befürchten muss, das viele Kunden die Firma noch in erster Linie mit ihm in Zusammenhang bringen.
Hat er rechtliche Möglichkeiten eine Änderung des Firmennamens zu bewirken?
Der Name der Firma ist schlicht der Nachname des ursprünglichen Firmeninhabers also, z.B. „Sanitär-Szymanski“ und die Firma wurde halt im Ganzen verkauft.
das bedeutet „eingetragener Kaufmann“, das Handelsgeschäft eines e.K. ist eine Firma im eigentlichen Sinn; sie wird als (handelbarer) Rechtsgegenstand angesehen - ob das eingeräumte Recht auf Nutzung eines Namens genauso gehandelt werden kann, weiß ich nicht, aber es kommt mir merkwürdig vor.
Sicher ist, dass das „Unternehmen im Ganzen“ den Namen des Unternehmers nicht mit einschließt, wenn es sich nicht um eine Firma handelt.
Ich meine, dass der ursprüngliche Eigentümer, auch wenn er geduldet hat, dass der erste Nachfolger seinen Namen nutzt, dies dessen Nachfolger deswegen untersagen kann.