Wir haben zu Zweit eine vermietete Eigentumswohnung geerbt.
Die Wohnung soll nur auf einen eingetragen werden.
Das wird über einen Notar gemacht.
Die Fragen sind nun.
Muss derjenige Grunderwerbssteuer auf den übertragenden Teil zahlen und welche Frist besteht in Bezug auf Spekulationssteuer wenn die Wohnung verkauft wird.
Hallo Anton,
ich denke, dass deine Fragen in dem Forum Steuern besser aufgehoben sind. Aber Vorsicht! Beratung nur durch Steuerberater!
Du kannst aber auch den beurkundenden Notar fragen, der kennt die Antwort ebenfalls. Ich kenne sie auch, aber ich würde mich damit in die Falle der Abmahnung begeben.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten