Verkauf von Gemüse auf dem Wochenmarkt

Angenommen, eine 18-jährige bayerische Schülerin, deren Eltern noch für sie Kindergeld empfangen würden, möchte nebenbei am Wochenende bei einem Gemüsegroßhändler aus einem benachbarten Landkreis Waren einkaufen und diese dann im Heimatlandkreis auf dem Wochenmarkt verkaufen.

  1. Wäre ein Reisegewerbeschein oder ein normaler Gewerbeschein notwendig?
  2. Welchen Umsatz dürfte sie nicht überschreiten, um den Kindergeldanspruch nicht zu gefährden?
  3. Welche Genehmigungen wären für den Marktstand notwendig?
  4. Müssten bestimmte Hygienevorschriften eingehalten werden?
  5. Wie wären die Einnahmen zu versteuern (wenn die Person mietfrei im Elternhaus leben würde)?
  6. Dürfte die Person auch Freunde oder ältere Geschwister anstellen?
  7. Dürften Waren auch ausgeliefert werden oder müssten sie direkt am Stand abgeholt werden?
    Vielen Dank fürs Durchlesen, ich weiß, das sind jetzt ein bisschen viele und teilweise simple Fragen, aber ich möchte mich genau über das Thema informieren, bevor ich irgendwelche Fehler begehe

Hallo

Angenommen, eine 18-jährige bayerische Schülerin, deren Eltern noch für sie Kindergeld empfangen würden, möchte nebenbei am Wochenende bei einem Gemüsegroßhändler aus einem benachbarten Landkreis Waren einkaufen und diese dann im Heimatlandkreis auf dem Wochenmarkt verkaufen.

bayerische Schülerin . Einfach nur Schülerin. Dem Gemüse ist es egal, wo der Verkäufer herkommt.

  1. Wäre ein Reisegewerbeschein oder ein normaler Gewerbeschein notwendig?

Reisegewerbekarte

  1. Welchen Umsatz dürfte sie nicht überschreiten, um den Kindergeldanspruch nicht zu gefährden?

Bei der „bayrischen“ Kindergeldkasse nachfragen !?

  1. Welche Genehmigungen wären für den Marktstand notwendig?

Reisegewerbekarte, Standplatz auf dem Wochenmarkt (Vergabe vom Marktmeister oder Gewerbeamt der Stadt)

  1. Müssten bestimmte Hygienevorschriften eingehalten werden?

Natürlich

  1. Wie wären die Einnahmen zu versteuern (wenn die Person mietfrei im Elternhaus leben würde)?

Buchführung für Einnahmen und Ausgaben. Miete ? Möchte die Händlerin ihren Wohnbereich in einen Gewerbebereich umwandeln ? Ansonsten dürfte die Miete für die Wohnung uninteressant sein.

  1. Dürfte die Person auch Freunde oder ältere Geschwister anstellen?

Dürfen tut sie alles, wenn sie und die zukünftigen Angestellten, die notwendigen Voraussetzungen schaffen…

  1. Dürften Waren auch ausgeliefert werden oder müssten sie direkt am Stand abgeholt werden?

Gekaufte Ware darf wohl nach Hause geliefert werden, aber es darf kein Einkaufsservice werden.

Vielen Dank fürs Durchlesen, ich weiß, das sind jetzt ein bisschen viele und teilweise simple Fragen, aber ich möchte mich genau über das Thema informieren, bevor ich irgendwelche Fehler begehe

Da in jedem Bundesland die Bestimmungen abweichen können, lohnt sich eine Nachfrage bei den zuständigen Behörden : Kindergeldkasse, Finanzamt, Gewerbeamt, Gesundheitsamt

Noch ein Tipp : Denkt an kühle Lagermöglichkeiten für nicht verkaufte Frischwaren.

Gruß Nino