Angenommen, eine 18-jährige bayerische Schülerin, deren Eltern noch für sie Kindergeld empfangen würden, möchte nebenbei am Wochenende bei einem Gemüsegroßhändler aus einem benachbarten Landkreis Waren einkaufen und diese dann im Heimatlandkreis auf dem Wochenmarkt verkaufen.
- Wäre ein Reisegewerbeschein oder ein normaler Gewerbeschein notwendig?
- Welchen Umsatz dürfte sie nicht überschreiten, um den Kindergeldanspruch nicht zu gefährden?
- Welche Genehmigungen wären für den Marktstand notwendig?
- Müssten bestimmte Hygienevorschriften eingehalten werden?
- Wie wären die Einnahmen zu versteuern (wenn die Person mietfrei im Elternhaus leben würde)?
- Dürfte die Person auch Freunde oder ältere Geschwister anstellen?
- Dürften Waren auch ausgeliefert werden oder müssten sie direkt am Stand abgeholt werden?
Vielen Dank fürs Durchlesen, ich weiß, das sind jetzt ein bisschen viele und teilweise simple Fragen, aber ich möchte mich genau über das Thema informieren, bevor ich irgendwelche Fehler begehe