Verkauf von Gewürzpflanzen auf Markt - Brauche ich Sachkundenachweis

Hallo liebe Helfer,
ich komme einfach nicht weiter und im www steht nichts genaues. Und die Apotheker sagen jeder was anderes, genau wie die Verkäufer in den Läden:
Ich habe im Sommer mehrere Gewürze geerntet, wie Salbei, Rosmarin, Oregano und möchte diese nun verkaufen. Jetzt habe ich gehört, dass man dafür evtl einen Sachkundenachweis braucht, Salbei z.B. ist anscheinend gleichzeitig ein Arzneimittel. Brauche ich den Schein nur dann, wenn ich die Gewürze auch als ‚Arnzei‘ anpreise oder brauche ich den Schein grundsätzlich? Wenn ich auf die Verpackung einfach nur „Salbei“ schreibe, komm ich um den Schein herum? Danke für Eure Hilfe!!  Seppel

Wenn Du die Pflanzen unverändert wie sie gewachsen sind verkaufst, brauchst Du keine Autorisierung (außer Gewerbeschein). Wenn Du sie veränderst durch Verarbeitung und als Arzneimittel anbietest (Stichwort Zubereitung), geht das nicht. Das dürfen Apotheker (Stichwort Sachkunde) machen und auch für diese gibt es Einschränkungen, die ich aber nicht kenne.
Udo Becker

Hallo,
so wie Udo es schildert, ist es.
Stoffe, die als Arznei/Medizin angeboten werden, müssen dafür „zugelassen“ sein. U.a. müssen dann die wirksamen Inhaltsstoffe genau angegeben werden (z.B. mengenmäßig). Da das bei „normal“ angebauten oder geernteten Kulturpflanzen nicht normiert ist (der Wirkstoff kann in der Natur höher oder niedriger sein) und diese auch eine unliebsame Konkurrenz für Apotheken bzw. Arzneimittelhersteller sind, gibt es diese Vorschriften.
Also biete die Kräuter „nur“ als Gewürze an, ohne Hinweis auf gesundheitliche Wirkung, dann bist du auf der sicheren Seite…

Beatrix

Hei.

Nein, solange du sie als Gewürze = Lebensmittel verkaufst, ist keine Zulassung erforderlich, das darf zunächst mal jeder.

ABER:
Du bist damit „Inverkehrbringer“ von Lebensmitteln, wie der Jurist das so schön formuliert, und unterliegst damit der vollen Lebensmittelgesetzgebung.

Und das solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen, das funktioniert nämlich anders, als alle anderen Gesetze. Grundsätzlich gilt nämlich in Deutschland in der Juristerei ganz allgemein: Der Bürger (einschließlich Firmen) darf alles, was ihm nicht ausdrücklich verboten wurde, der Staat darf nichts, es sei denn, es ist ihm ausdrücklich erlaubt (in Ermächtigungsgesetzen/Verordnungen).

Das Lebensmittelrecht ist die große - und einzige! - Ausnahme von diesem Prinizp. Der Bürger - einschließlich Hersteller - einschließlich dir! - darf nichts, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde.

D.h. mach dich erst mal schlau, da kommt nämlich richtig was auf dich zu!

Du unterliegts in vollem Umfang der Lebensmittelinformationsverordnung und Fertigpackungsverordnung. Du muss Name, Fülmenge, Zutatenliste, Allergene, MHD etc. deklarieren. Wie hast du dich vom Mindesthaltbarkeitsdatum überzeugt? Wie und wie oft wird die Füllmenge kontrolliert?

Wie siehts mit der Hygiene bei der Verarbeitung (Verpackung) aus? Aus mikrobiologischer Sicht sind Gewürze die reinsten Seuchenschleudern, es gibt aus gutem Grund Richt- und Warnwerte der DGHM. Hast du mikrobiologische Gutachten?

Hast du ein HACCP-Konzept?

Du unterliegst der Rückstandhöchstmengen- und Kontaminaten-Verordnung. Hast du Pestizid-Untersuchungen sowie ggf. Untersuchungen auf Schwermetalle?

Ganz offen?
Wenn du das Zeug nicht gerade tonnenweise hast, vergiss die Idee mit dem verkaufen. Durch die Skandale und Skandälchen der letzten Jahrzehnte im Lebensmittelbereich, von denen der weitaus größte Teil auf Unwissen und Schusseligkeit zurückzuführen ist, und nicht auf Betrugsabsicht, ist die Lebensmittelüberwachung und -gesetzgebung ziemlich streng geworden. Was ja an und für sich auch begrüßenswert ist - aber für „Mikro-Produzenten“ bedauerlichwerweise nicht viel Platz lässt.

lg, mabuse