Verkauf von GWG bei Poolabschreibung

Hi!

Wir zerbröseln uns gerade den Kopf, wie der Verkauf von GWG, die in der Poolabschreibung liegen, in den noch verbleibenden Jahren berücksichtigt werden.

Auf einer Webseite haben wir diese Aussage gefunden:

Die Poolabschreibung läuft über fünf Jahre, dabei ist es unerheblich, ob die Wirtschaftsgüter noch im Unternehmen genutzt werden oder ob sie bereits verschrottet, entnommen oder verkauft wurden. Der Wert des Sammelpostens verringert sich dadurch nicht. Der jährliche Abschreibungssatz ist 20%. (100% / 5 Jahre).
Die Verkaufserlöse oder Entnahmewerte von geringwertigen Wirtschaftsgüter sind jedoch auf alle Fälle als Ertrag zu buchen.

Das hat viel Diskussion ausgelöst. Die einen sagen, die Zitataussage im ersten Satz gilt nur für das Jahr des Verkaufes, die anderen sagen, die Aussage gilt für die vollen 5 Jahre.

Nehmen wir an, im Jahr 2010 werden 5 PC zum Stück-Nettopreis von 600 Euro gekauft. Diese PC landen im Pool („PoolAfA2010“) mit einem Abschreibungsbetrag von 500 Euro.

Im Jahre 2011 liegt der AfA-Betrag unverändert bei 500 Euro (jeder PC hat jetzt einen Restwert von 300 Euro. Zum 1.8.2011 werden alle 5 PC zum Preis von 300 Euro verkauft.

Ist damit im Jahr 2012 der Sammelposten „PoolAfA2010“ weg (weil ja die PC verkauft sind) oder - und das ist das Missverständliche im o. g. Zitat - hat der Sammelposten weiterhin einen Wert mit einer Abschreibung von 500 Euro jährlich bis Ende 2014, obwohl die Geräte weder in 2012 noch in 2013 noch in 2014 vorhanden sind?

Also Abschreibung auf nicht im Unternehmen vorhandene Geräte?

Grüße
Heinrich

Hallo,

mal laienhaft geantwortet…

Nehmen wir an, im Jahr 2010 werden 5 PC zum Stück-Nettopreis
von 600 Euro gekauft. Diese PC landen im Pool („PoolAfA2010“)
mit einem Abschreibungsbetrag von 500 Euro.

5x600=???
Bei PC gilt mMn 3 Jahre, aber nehmen wir mal die falschen Zahlen und Jahre und denken uns PC=PapierContainer.:wink:

Im Jahre 2011 liegt der AfA-Betrag unverändert bei 500 Euro
(jeder PC hat jetzt einen Restwert von 300 Euro. Zum 1.8.2011
werden alle 5 PC zum Preis von 300 Euro verkauft.

Ist jetzt etwas undeutlich? Alle zu 300 oder zu je 300?
Ist aber egal, sind Einnahmen in dem Jahr!!

Ist damit im Jahr 2012 der Sammelposten „PoolAfA2010“ weg

Nein!

(weil ja die PC verkauft sind) oder - und das ist das
Missverständliche im o. g. Zitat - hat der Sammelposten
weiterhin einen Wert mit einer Abschreibung von 500 Euro
jährlich bis Ende 2014, obwohl die Geräte weder in 2012 noch
in 2013 noch in 2014 vorhanden sind?

Ja!

Also Abschreibung auf nicht im Unternehmen vorhandene Geräte?

Ja, dies sagt ja der erste Satz des Zitates.

Grüße

Grüße

Heinrich

René

§ 6 Abs. 2a EStG
Moin,

Wenn die Poolabschreibung gewählt wird, dann wird das sich im Pool befindliche Wirtschaftsgut über 5 Jahre abgeschrieben. Und zwar im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren mit je 1/5 des Anschaffungspreises.

Scheidet das Wirtschaftsgut aus, weil verkauft oder sonstwas, so bleibt es trotzdem in diesem Sammelpool bis dieser nach eben diesen 5 Jahren aufgelöst wird.

Wird also ein WG in 2010 angeschafft wird, wird es in 2010 bis 2014 zu je 1/5 angeschrieben. Und es ist egal, ob es in 2011 oder 2012 oder 2013 oder 2014 verkauft wird. Es wird trotzdem weiter abgeschrieben.

Ob sinnvoll oder nicht, so isses.

Nachzulesen in § 6 Abs. 2a EStG
http://dejure.org/gesetze/EStG/6.html

VG
e

Hi!

Wird also ein WG in 2010 angeschafft wird, wird es in 2010
bis 2014 zu je 1/5 angeschrieben. Und es ist egal, ob es in
2011 oder 2012 oder 2013 oder 2014 verkauft wird. Es wird
trotzdem weiter abgeschrieben.

Ob sinnvoll oder nicht, so isses.

Hat das nicht zur Folge, dass die Inventurliste einen anderen Vermögenswert anzeigt, als es die Bilanz tut?

Die Inventur kann doch keine materiellen Vermögensgegenstände aufnehmen, die nicht mehr im Unternehmen vorhanden sind. Oder doch?

Grüße
Heinrich

Moin,

Die Inventur kann doch keine materiellen Vermögensgegenstände
aufnehmen, die nicht mehr im Unternehmen vorhanden sind. Oder
doch?

Mag sein, aber es ist trotzdem so. Zumindest steuerlich gesehen.

VG
e

Scheidet das Wirtschaftsgut aus, weil verkauft oder sonstwas,
so bleibt es trotzdem in diesem Sammelpool bis dieser nach
eben diesen 5 Jahren aufgelöst wird.

Ergänzung: Ein Verkaufserlös oder eine Übernahme in de Prvaten Bereich zählt als Einnahme.
Bei einem nicht-Kleinunternehmer muss dann noch USt dazu bzw. ausgewiesen werden.

Grüßle JK