Verkauf von kfz privat an gewerbliche kfz mechanik

ich habe einen auto an einem kfz mechaniker verkauft wo mir bekant war unfalschaden vorne was fur mich leichte parkschaden bedeutete und ich habe auch ins kaufvertrag so rein geschrieben probegefahren und sowie gesehen gekauft ohne garantie ohne gewährleistung privatverkauf.unfalschaden bekannt Ja leichte parkschaden vorne. dann kommt der käufer an mir zuruck und sagte das auto mal wirtschaftlich totalschaden war und das ich den auto zurucknehmen muss ansonsten das er mich klagen wurde was soll ich jetz machen? was passiert wenn ich nicht zurucknehme?

Auch wenn Du Gewährleistung ausschließt, so haftest Du trotzdem, wenn Du Mängel verschweigst, die Dir bekannt aber nicht so leicht erkennbar sind. Mal wieder ein gutes Beispiel, warum solche Sätze wie „gekauft wie gesehen“ nicht viel bringen.
Ich denke, hier kommt es drauf an, wie groß der „Parkrempler“ wirklich ist.

Das ist aber wohl eher was für das Rechtsbrett. Beachte dort aber die Richtlinien!