Verkauf von Konzerttickets

Hallo,

wenn ein Konzertveranstalter in seinen AGB behauptet, „der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig“, verbietet er dann zu Recht den Handel mit Eintrittskarten oder kann er per AGB gar nicht verbieten, dass ein Käufer mit seinem Eigentum tut was er möchte (z.B. verkaufen)?

Falls dieser Satz in den AGB gültig ist, darf er dann so verstanden werden, dass der öffentliche, aber nicht gewerbsmäßige Verkauf zulässig ist? (Ich vermute, dass ein Verkauf erst dann gewerbsmäßig wäre, wenn Karten in größere Stückzahl weiterverkauft werden).

Gruß

Jooge

Hallo, …bin Deiner Meinung. Wenn jemand 6 Karten für sich und seine
Familie gekauft hat und er kann jetzt das Konzert nicht besuchen,
müsste er die Karten unbedenklich verkaufen können . Gruß