Hallo,
bei mir steht die Umschuldung an (Hauskauf) und einer meiner Bekannten meinte, dass ich aufpassen muss, weil in den Verträgen steht i.d.R. eine Klausel drin, dass der Kreditgeber den Vertrag auch veräußern kann. Der neue Eigentümer kann dann, einen Tag nach dem Kauf des Vertrags, diesen angeblich ohne weiteres kündigen und von mir an der Haustür das GEld fordern.
Das mit dem Verkauf kann ich noch nachvollziehen, das mit der Kündigung nicht wirklich - Wenn ich einen Kreditvertrag über 10 Jahre abschließe, dann komme ich aus dem nur bei Verkauf des Gebäudes oder auf Kulanz raus (z.B. wegen Umschuldung). Warum kann hier anscheinend der neue Eigentümer machen was er will? Oder sind das nur Urban Legends?
GRüße