Verkauf von Kreditverträgen

Hallo,

bei mir steht die Umschuldung an (Hauskauf) und einer meiner Bekannten meinte, dass ich aufpassen muss, weil in den Verträgen steht i.d.R. eine Klausel drin, dass der Kreditgeber den Vertrag auch veräußern kann. Der neue Eigentümer kann dann, einen Tag nach dem Kauf des Vertrags, diesen angeblich ohne weiteres kündigen und von mir an der Haustür das GEld fordern.

Das mit dem Verkauf kann ich noch nachvollziehen, das mit der Kündigung nicht wirklich - Wenn ich einen Kreditvertrag über 10 Jahre abschließe, dann komme ich aus dem nur bei Verkauf des Gebäudes oder auf Kulanz raus (z.B. wegen Umschuldung). Warum kann hier anscheinend der neue Eigentümer machen was er will? Oder sind das nur Urban Legends?

GRüße

dass der Kreditgeber den Vertrag auch veräußern kann. Der neue Eigentümer kann dann, einen Tag nach dem Kauf des Vertrags, diesen angeblich ohne weiteres kündigen und von mir an der Haustür das GEld fordern.

Oder sind das nur Urban Legends?

Sofern Du den Vertrag einhältst, kann der evtl. Käufer des Kreditvertrages diesen nicht vorzeitig kündigen.

Anders ist die Situation, wenn Du vertragsbrüchig wirst (Raten nicht zahlst etc.). Dann stellt der Käufer den Vertrag ggf. sofort fällig, und verkauft den Kredit oft ohne nachzudenken an einen Zweitverwerter.
Wenn Du dann keine sofortige Anschlußfinanzierung auftreiben kannst, siehst Du alt aus.

Unseriöse Käufer von Kreditverträgen vollstrecken dann auch gern mal den gesamten Betrag, der als Kredit im Grundbuch steht, obwohl davon nur noch ein Teil offen ist. Dann ist sofortiges anwaltliches Handeln notwendig.

Ein Verkauf des Kredits an Dritte kann vertraglich ausgeschlossen werden (sofern der Kreditgeber mitspielt). In der Regel sind dann die Zinsen ggf. minimal höher, weil der Kreditgeber in der Verwertung des Kredites eingeschränkt wird.

GRüße

Grüße

Erdbeerzunge

Hi,

Danke für die Info.

GRüße

Hallo,

Warum kann hier anscheinend der neue Eigentümer machen was er
will? Oder sind das nur Urban Legends?

ist es. Es gibt keinen dokumentierten Fall, in dem ein Käufer eines Kredites diesen gekündigt hat, ohne daß eine Leistungsstörung vorgelegen hätte.

Darüber hinaus ist auch die Veräußerung des Grundstücks oder eine Vollstreckung über den ausstehenden Kreditbetrag nicht möglich, weil die Sicherheitenzweckerklärung das nicht zuläßt.

Der ganze Zirkus, der vor etwa vier Jahren durch die Medien geisterte, kann in der Tat als Urban Legend bezeichnet werden. In jedem Fall, in dem es zu angeblich unberechtigten Vollstreckungen kam, gab es zuvor Leistungsstörungen.

Gruß
Christian

Hi,

auch dir vielen Dank!

Grüße

Darüber hinaus ist auch die Veräußerung des Grundstücks oder
eine Vollstreckung über den ausstehenden Kreditbetrag nicht
möglich, weil die Sicherheitenzweckerklärung das nicht zuläßt.

:wink: :
Der ursprüngliche Immobilienkäufer muß in den meisten Fällen eine notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung bringen (sonst bekommt er den Kredit nicht).
Aus dieser kann ohne Erkenntnisverfahren vollstreckt werden. Daß sich der (ausländische) Aufkäufer einer Forderung strafbar macht, wenn er mehr vollstreckt als ihm zusteht, interessiert diesen manchmal nicht…

Gruß
Christian

Grüße

Erdbeerzunge

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Darüber hinaus ist auch die Veräußerung des Grundstücks oder
eine Vollstreckung über den ausstehenden Kreditbetrag nicht
möglich, weil die Sicherheitenzweckerklärung das nicht zuläßt.

:wink: :
Der ursprüngliche Immobilienkäufer muß in den meisten Fällen
eine notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung bringen
(sonst bekommt er den Kredit nicht).

Das gilt allenfalls für Fälle, in denen der Kreditgeber auch der Verkäufer ist. In allen anderen Fällen hat die Zwangsvollstreckungsunterwerfung aus dem Kaufvertrag mit dem Kreditvertrag bzw. -verhältnis nix zu tun.

Daß sich der (ausländische) Aufkäufer einer Forderung strafbar
macht, wenn er mehr vollstreckt als ihm zusteht, interessiert
diesen manchmal nicht…

Ein Königreich für nur ein Beispiel.

gruß
C.

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