Hallo an alle!
Ich habe eine Frage zum Verkauf einer Lebensversicherung.
Derzeit denkt ein Familienmitglied über den Verkauf seiner Lebensversicherung nach.
Meines Wissens wird dabei die Versicherung auf den Käufer überschrieben, der dann die Beiträge weiterzahlt und am Ende der Laufzeit die Versicherungssumme kassiert. Dafür zahlt er den Verkäufer sofort aus.
Ist so ein Verkauf (Umschreibung) generell nur an ein Unternehmen möglich, oder kann die Versicherung auch auf einen „normalen“ Privatmann (Bekannte, Familie) übertragen werden?
Fallen dabei irgendwelche Gebühren oder Steuerforderungen an? Falls ja, in welcher Höhe?
Wenn jemand Erfahrungen mit dem Verkauf seiner Versicherung hat würde es mich ebenfalls interessieren.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge…
Curry-King
Hallo an alle!
Ich habe eine Frage zum Verkauf einer Lebensversicherung.
Derzeit denkt ein Familienmitglied über den Verkauf seiner
Lebensversicherung nach.
Meines Wissens wird dabei die Versicherung auf den Käufer
überschrieben, der dann die Beiträge weiterzahlt und am Ende
der Laufzeit die Versicherungssumme kassiert. Dafür zahlt er
den Verkäufer sofort aus.
Ist so ein Verkauf (Umschreibung) generell nur an ein
Unternehmen möglich, oder kann die Versicherung auch auf einen
„normalen“ Privatmann (Bekannte, Familie) übertragen werden?
Fallen dabei irgendwelche Gebühren oder Steuerforderungen an?
Falls ja, in welcher Höhe?
Die Steuerpflicht geht auf den Käufer über, da er der Versicherungsnehmer wird, in der Regel muss der Verkäufer keine Kapitalertragsteuer zahlen.
Wenn jemand Erfahrungen mit dem Verkauf seiner Versicherung
hat würde es mich ebenfalls interessieren.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge…
Curry-King
Okay, zunächst zum Verkauf:
Es gibt Voraussetzungen dafür, ob eine Police von Unternehmen gekauft wird. Das sind Mindestrückkaufwerte (z.B. >5.000€), MAximalrestlaufzeiten (z.B.
Meines Wissens wird dabei die Versicherung auf den Käufer
überschrieben, der dann die Beiträge weiterzahlt und am Ende
der Laufzeit die Versicherungssumme kassiert. Dafür zahlt er
den Verkäufer sofort aus.
Das ist in der Regel richtig. Der Käufer zahlt dem Verkäufer einen Kaufpreis der ca. 7-15% über dem Rückkaufswert der Versicherung liegt. Diese Wert hängt meißt von der Qualität(Konditionen) des bestehenden Lebensversicherungsvertrages und der LV-Gesellschaft ab. Ob der Vertrag dann weiter gezahlt wird ist Angelegnheit des Käufers. Aus meiner Erfahrung wird auch ein Teil der Versicheurngen beitragsfrei gestellt.
Ist so ein Verkauf (Umschreibung) generell nur an ein
Unternehmen möglich, oder kann die Versicherung auch auf einen
„normalen“ Privatmann (Bekannte, Familie) übertragen werden?
Die Übertragung ist auch an einen Privatperson möglich. Die Umschreibung des Vertrages erfolgt durch einen sogennanten Versicherngsnehmerwechsel. Hier muß der alte Versicherungsnehmer (Verkäufer) und der neue (Käufer) einen entsprechenden Vertrag unterschreiben. Für den Wechsel ist aber auch die Zustimmung des Lebensversicherer notwendig. Daher wird meißt zu Sicherheit der Vertrag an den Käufer abgetreten.
Fallen dabei irgendwelche Gebühren oder Steuerforderungen an?
Falls ja, in welcher Höhe?
Für den Versicherungsnhemerwechsel in Regel nein. Jedoch sind alle Erträge aus der Versicherung bei Leistung voll Kapitalertragssteuerpflichtig. Daher dürfte sich der Kauf einer solchen Police durch Privatpersonen nicht lohnen. Policenaufkäufer in Form von Kapitalgesellschaften können die Kapitalertragsteur durch Ihre Bilanzierung zurückholen.
Wenn jemand Erfahrungen mit dem Verkauf seiner Versicherung
hat würde es mich ebenfalls interessieren.
Habe zwar noch keine Versicherung verkauft, jedoch schon einige Verkäufe von Kunden begleitet.
Generell:
Policenverkäufer sind in der Regel nur an Verträgen interessiert die 2/3 Laufzeit hinter sich haben und der Ablauf weniger als max. 7-8 Jahre in der Zukunft liegt. Je nach Policenaufkäufer gibt es auch Mindestwerte. Verträge mit Beschränkungen aus der betrieblichen Altervorsorgung sind meißt ausgeschlossen.
Die grossen Zweitpolicen Gesellschaften bieten aber auch neuerdings die Möglichkeit solche Verträge von anderen LV Versicheren zu günstigen Konditionen zu beleihen.
Generell würde ich empfehlen mir mehrere Angebote einzuholen, das geht meißt unproblematisch.
LG
Sven
Fallen dabei irgendwelche Gebühren oder Steuerforderungen an?
Falls ja, in welcher Höhe?
Für den Versicherungsnhemerwechsel in Regel nein. Jedoch sind
alle Erträge aus der Versicherung bei Leistung voll
Kapitalertragssteuerpflichtig. Daher dürfte sich der Kauf
einer solchen Police durch Privatpersonen nicht lohnen.
Policenaufkäufer in Form von Kapitalgesellschaften können die
Kapitalertragsteur durch Ihre Bilanzierung zurückholen.
Das kann ich wieder was lernen: Lebensversicherungen in einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich steuerpflichtig! Der Wertzuwachs muss Jahr für Jahr versteuert werden.
Wie genau soll es dann funktionieren mit deiner Bilanzierungsidee??
Generell:
Policenverkäufer sind in der Regel nur an Verträgen
interessiert die 2/3 Laufzeit hinter sich haben und der Ablauf
weniger als max. 7-8 Jahre in der Zukunft liegt.
Siehe mein Posting hier drunter: 15 Jahre!
Je nach
Policenaufkäufer gibt es auch Mindestwerte. Verträge mit
Beschränkungen aus der betrieblichen Altervorsorgung sind
meißt ausgeschlossen.
Sowie meist (meist!) Fondspolicen.
Frank Wilke
Das kann ich wieder was lernen: Lebensversicherungen in einer
Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich steuerpflichtig! Der
Wertzuwachs muss Jahr für Jahr versteuert werden.
Wie genau soll es dann funktionieren mit deiner
Bilanzierungsidee??
So genau kann ich das auch nicht beschreiben. Ich denke das die Erträge den Kosten gegegerechnet werden. Vor allem Zinskosten die durch die Refinanzierung der Mittel entstehen.
In den mir bekannten Fällen werden der Großteil der Verträge nach erfolgten Übertragung an den Policenkäufer sofort weiter an Fonds oder Banken übertragen. Teilweise auch in ausländische Fonds in Luxenburg oder Lichtenstein.
Siehe mein Posting hier drunter: 15 Jahre!
Praktisch gibt es selten Verträge die eine so hohe Restlaufzeit aufweisen. In der Regel sind dann die Vertragswerte mind. 6 Stellig.
Sowie meist (meist!) Fondspolicen.
Fondspolicen habe ich bis jetzt auch noch nicht gesehen.
LG
Sven
Praktisch gibt es selten Verträge die eine so hohe
Restlaufzeit aufweisen.
Hm? Ich vermittle unter anderem auch Rentenversicherungen. Schockiert es dich, wenn ich dir sage, dass hier Laufzeiten von 30 und mehr Jahren keine Seltenheit sind?
In der Regel sind dann die
Vertragswerte mind. 6 Stellig.
Besorg dir doch mal die Statistiken der Versicherer, ich glaube deine Annahme basiert auf falschem Zahlenmaterial.
Frank Wilke
Praktisch gibt es selten Verträge die eine so hohe
Restlaufzeit aufweisen.
Hm? Ich vermittle unter anderem auch Rentenversicherungen.
Schockiert es dich, wenn ich dir sage, dass hier Laufzeiten
von 30 und mehr Jahren keine Seltenheit sind?
Das Bezuog sich auf die Restlaufzeit von verkauften Policen!
In der Regel sind dann die
Vertragswerte mind. 6 Stellig.
Besorg dir doch mal die Statistiken der Versicherer, ich
glaube deine Annahme basiert auf falschem Zahlenmaterial.
Auch dies bezieht sich auf die Vertragsummen von verkauften Policen deren Restlaufzeit 10 Jahre übersteigt.
Also wir bearbeiten ungefähr 3-5 Policenverkäufe pro Woche. Auf diesen Erfahrungen basieren meine Aussagen. Wiviel Policenverkäufe haben Sie schon gesehen??
LG
Sven