Verkauf von nicht besitzer

Nehmen wir mal an ein Mieter hat einen 125 iger Roller,
Da er seine Miete nicht zahlen kann /will kassiert der Vermieter diesen besagten Roller ein und stellt ihn in einer Halle unter .
Der Mieter verschwindet nun ( mit Schlüssel und Papieren des Rollers )und der Roller bleibt für mehrere Jahre in der Halle stehen und staubt zu …
Darf der Vermieter den Roller verkaufen und der Kaufer kann sich dann neue Papiere und Schlüssel holen . Oder muss der Eventuellige Kaufer sich auf die Suche des nicht auffindbaren „besitzer“ des Rollers machen ?

Da er seine Miete nicht zahlen kann /will kassiert der
Vermieter diesen besagten Roller ein und stellt ihn in einer
Halle unter .

Nett…das ist mindestens Unterschlagung, vielleicht sogar Diebstahl=

Der Mieter verschwindet nun ( mit Schlüssel und Papieren des
Rollers )und der Roller bleibt für mehrere Jahre in der Halle
stehen und staubt zu …
Darf der Vermieter den Roller verkaufen und der Kaufer kann
sich dann neue Papiere und Schlüssel holen .

Nein. Der Vermieter ist nicht der Eigentümer des Rollers.

Da er seine Miete nicht zahlen kann /will kassiert der
Vermieter diesen besagten Roller ein und stellt ihn in einer
Halle unter .

Nett…das ist mindestens Unterschlagung, vielleicht sogar
Diebstahl=

Wieso kein „Ausüben des Vermieterpfandrechts“ oder wie immer das heißt?

mfg, N3

Da er seine Miete nicht zahlen kann /will kassiert der
Vermieter diesen besagten Roller ein und stellt ihn in einer
Halle unter .

Nett…das ist mindestens Unterschlagung, vielleicht sogar
Diebstahl=

Wieso kein „Ausüben des Vermieterpfandrechts“ oder wie immer
das heißt?

„Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume eingebrachten Sachen des Mieters für die Forderungen aus dem Mietverhältnis (§§ 562 ff. BGB).“

Ob das Mofa in der Wohnung stand?

„Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches
Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume
eingebrachten Sachen des Mieters für die Forderungen aus dem
Mietverhältnis (§§ 562 ff. BGB).“

Danke für die Info.

Ob das Mofa in der Wohnung stand?

Oder in der mit vermieteten Garage ?

mfg, N3

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht
Letzte zwei Absätze.

Nehmen wir mal an ein Mieter hat einen 125 iger Roller,
Da er seine Miete nicht zahlen kann /will kassiert der
Vermieter diesen besagten Roller ein und stellt ihn in einer
Halle unter .

Das ist bedenklich.

Oder muss der
Eventuellige Kaufer sich auf die Suche des nicht auffindbaren
„besitzer“ des Rollers machen ?

Mal eine andere Idee:

Angenommen, der Roller würde eines Tages auf dem Bürgersteig stehen, dann könnte doch der zufällig vorbei gekommene Vermieter die Fundsache melden. Wenn der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann, gehört der Roller doch irgendwann dem ehrlichen Finder, oder?

Hallo,
Angenommen, der Roller würde eines Tages auf dem Bürgersteig
stehen, dann könnte doch der zufällig vorbei gekommene
Vermieter die Fundsache melden. Wenn der Besitzer nicht
ausfindig gemacht werden kann, gehört der Roller doch
irgendwann dem ehrlichen Finder, oder?

Das würde man dann Betrug nennen. Und ich weiß wirklich nicht, wie Du in diesem Zusammenhang auf ‚ehrlich‘ kommst.
Gruß
loderunner (ianal)