Hallo,
im Dezember 2004 haben meine Frau und ich eine Eigentumswohnung gekauft. Ein Drittel haben wir aus Eigenkapital bezahlt und für den Rest einen Bankkredit aufgenommen. Gleichzeitig zum Wohnungskauf wurde ein Bausparvertrag abgeschlossen, der Mitte letzten Jahres den Bankkredit abgelöst hat. Es sind nun noch ca. 35.000 € zu zahlen (mit der Möglichkeit Sonderzahlungen zu leisten). Im Normalfall wäre die Abzahlung in ca. 4 Jahren fertig, die Zeit könnte aber durch ein paar Sonderzahlungen abgekürzt werden. In diesem Jahr (2011) erhalten wir auch zum letzten Mal die Eigenheimzulage ausbezahlt.
Nun ist es so, dass meine Firma bald umzieht und wir deshalb auch in die neue Stadt umziehen wollen, da sonst auf Dauer der Fahrtweg zu lange wird. Es geht zwar gerade so, aber ich möchte lieber nicht täglich fast 4 Stunden unterwegs sein. Außerdem wollen wir uns dort von dem Erlös der jetzigen Wohnung wieder eine neue Eigentumswohnung kaufen.
Die Eigentumswohnung muss also irgendwann verkauft werden, am liebsten natürlich schon bald um nicht 4 Jahre pendeln zu müssen. Ich glaube, dass wir das auch jetzt schon tun können, bevor wir den Bausparvertrag komplett bezahlt haben.
Meine Fragen:
-Wie läuft das ab, wenn wir eine Wohnung verkaufen, die noch nicht ganz bezahlt ist? Muss man in diesem Fall auch eine Art Vorfälligkeitsentschädigung zahlen oder gibt es das bei Bausparverträgen nicht?
-Und was müssen wir als Verkäufer und was muss der Käufer beachten?
-Was für Kosten entstehen uns dabei?
-Wie bekommt man es wohl am besten hin, dass man die alte Wohnung verkauft hat und dann lückenlos in die neue Wohnung einziehen kann? Das ist ja nicht so einfach wie bei Mietwohnungen.
-Ist es sinnvoll z.B. schon zwei Jahre vorher eine Wohnung mit dem Hinweis anzubieten: “Bezug möglich erst in ca. 2 Jahren”? Oder ist so etwas total unüblich? (Ich dachte eventuell an einen Kapitalanleger, der die Wohnung kauft und wir bleiben so lange als Mieter dort wohnen bis wir in der neuen Stadt wieder eine Eigentumswohnung gefunden haben.)
-Und gibt es irgendetwas zur Eigenheimzulage zu beachten? Muss man eventuell etwas zurückzahlen wenn man die Wohnung innerhalb einer bestimmten Zeit verkauft?
Vielen Dank für alle Antworten und viele Grüße