Verkauf von Pflanzen

Ein Ehepaar hat als Hobby die Schwertlilien und Sempervivums (Hauswurze). Kaufen gerne bei namhaften Züchtern, da sie es schön finden, wenn die Pflanzen auch Namen haben. Da sich Pflanzen bekanntlich vermehren, würden sie diese gerne auch verkaufen.

Frage 1: Darf das Ehepaar so ein Kleingewerbe anmelden oder müssen sie Gärtnermeister sein?
Frage 2: Dürfen sie von o.a. Pflanzen diese auch mit Namen verkaufen oder verstossen sie da gegen ein Gesetz?

Danke für Antworten

Hallo!

Frage 1: Darf das Ehepaar so ein Kleingewerbe anmelden oder
müssen sie Gärtnermeister sein?

Nein, sie MÜSSEN sogar ein Gewerbe anmelden (kein „Kleingewerbe“ - so etwas gibt es nicht).

Für Gärtner besteht aber kein Meisterzwang. (Oder meinst du, jeder Aldi-Markt, bei dem es Blumensträuße an der Kasse gibt, hält sich einen Gärtnermeister? :wink: ) - Ausnahme: Wenn sie ausbilden wollen.

Frage 2: Dürfen sie von o.a. Pflanzen diese auch mit Namen
verkaufen oder verstossen sie da gegen ein Gesetz?

Pflanzen mit eigenen Namen? Was es nicht alles gibt…
Wer hat denn den Pflanzen die Namen gegeben? Die Züchter, bei dem sie kaufen? Dann sollten sie einfach den dochmal fragen, ob sie diese Namen im Weiterverkauf verwenden dürfen.

Gruß
Christian

Frage 1 war wohl auch was blöd formuliert. Gewerbeanmeldung ist natürlich klar. Wollte nur wissen, ob man bestimmte berufliche Qualif. haben muß. Aber das mit Aldi ist mir einleuchtend.

Zu Antwort 2: Schwertlilien z.B. werden auch in USA gezüchtet und dann hier über Gärtnereien verkauft. Jetzt weiß Ehepaar natürlich nicht ober der Züchter die Zustimmung geben muß. Wäre dann bei 1000 und mehr Sorten eine Menge Züchter.

Vielleicht ist jemand aus der Branche?

LG
Sandra

Hallo Christian,

Oder meinst du, jeder Aldi-Markt, bei dem es Blumensträuße an der Kasse gibt, hält sich einen Gärtnermeister?

Dieses Beispiel ist nicht schlecht. Aber zu dieser Aussage habe ich dann eine Frage.

Wer hat denn den Pflanzen die Namen gegeben? Die Züchter, bei dem sie kaufen? Dann sollten sie einfach den dochmal fragen, ob sie diese Namen im Weiterverkauf verwenden dürfen.

Wenn jemand das Handy „Nokia N8“ verkaufen möchte, sollte er sich dann auch bei Nokia erkundigen ob er diesen Namen im Weiterverkauf verwenden darf?

Gruß Horst

Hallo Horst,

ich verstehe, was du meinst, und generell hast du Recht.

Es gibt aber natürlich auch das Gegenbeispiel, daß ein Hersteller darauf besteht, sein Produkt allein zu vertreiben und eben nicht über Wiederverkäufer. Gerade bei Markenkleidung o.ä. ist das so.

Gruß
Christian

Hallo.

Zu Frage 1: Gewerbeanmeldung.

zu Frage 2: Kommt darauf an, ob die Pflanzenzüchter diese Sorten und Namen haben schützen lassen. Dann dürfte man sie nicht kommerziell vermehren und weiterverkaufen.

Gruß
orangegestreift

Hallo

Zu Antwort 2: Schwertlilien z.B. werden auch in USA gezüchtet
und dann hier über Gärtnereien verkauft. Jetzt weiß Ehepaar
natürlich nicht ober der Züchter die Zustimmung geben muß.
Wäre dann bei 1000 und mehr Sorten eine Menge Züchter.

Ja, die Zustimmung gibt er mit dem Verkauf an Großhandel und Gärtnereien. Die dürfen diese Sorten verkaufen, aber nicht selber vermehren.
Wenn ein Züchter in seinen Gewächshäusern jahrelang Lilien kreuzt und sich irgendwann die besonders gelungene Lilie „Königin der hübschen lila Blätter mit gelben Punkten“ schützen lässt, darf nur er diese Lilie kommerziell vermehren. Seine Kunden, Großhändler und Blumenhändler, dürfen diese Lilien unter diesem Namen weiterverkaufen, aber nicht selbst herstellen.

Da Hauswurze ja fast nichts anderes tun als Ableger bilden, dürfte, falls der betreffende Hauswurz als Züchtung und Name geschützt ist, ein Ableger davon nicht weiterverkauft werden. Ich persönlich halte den Sortenschutz bei Orchideen, Lilien und Rosen für wahrscheinlicher als bei Hauswurzen, deren Variationen oft auch einfach Phantasienamen tragen.

Gruß
orangegestreift