Verkauf von Privat an Privat - Probleme

Hallo!

A inseriert in einem Internet-Kleinanzeigenarkt diverse Artikel. B möchte einen Artikel haben, bittet A jedoch, den Artikel bis zum nächsten Monatsanfang zu reservieren, da B zzt „nicht flüssig“ ist. B versichert per Mail, den Artikel auch wirklich kaufen zu wollen. Kurz vorm geplanten „Überweisungstermin“ bekommt A eine Mail mit der Mitteilung, dass der Artikel anderweitig günstiger erworben wurde u B ihn nun nicht mehr von A kaufen will.

Was kann A nun machen? Das Geld (fast 100 €) war mehr oder weniger schon verplant, anderen Interessenten wurde aufgrund der Mail, dass B den Artikel haben wollte, abgesagt.

Bei beiden handelt es sich um Privatpersonen, falls das von Belang sein sollte.

Gruss

Mutschy

sich einmal ärgern und es als erfahrung speichern,alles andere bringt nix–habe das schon selbst erlebt beim verkauf eines pkw.

Moin, Mutschy,

Was kann A nun machen?

als Lehrgeld verbuchen und beim nächsten Mal eine Anzahlung (etwa 30 %, muss schon wehtun) verlangen.

Juristisch ist da nichts zu wollen, weil nichts bewiesen werden kann, außerdem ist der Streitwert zu niedrig. Vom moralischen Urteil hat A leider nichts.

Gruß Ralf

Juristisch ist da nichts zu wollen, weil nichts bewiesen
werden kann

Woher weißt du das eigentlich?

außerdem ist der Streitwert zu niedrig.

Zu niedrig wofür?

Levay

Juristisch ist da nichts zu wollen, weil nichts bewiesen
werden kann, außerdem ist der Streitwert zu niedrig. Vom
moralischen Urteil hat A leider nichts.

Hallo,

im Ursprungsposting heißt es „B versichert per Mail, den Artikel auch wirklich kaufen zu wollen.“

Ist es das, was Du mit „weil nichts bewiesen werden kann“ meinst?

Gruß

S.J.

sich einmal ärgern und es als erfahrung speichern,alles andere
bringt nix–habe das schon selbst erlebt beim verkauf eines
pkw.

Das nenne ich doch eine rechtswissenschaftlich perfekte Aussage.

Hallo,

hier dürfte ein gültiger Kaufvertrag vorliegen. Die Erfüllung des selben kann man natürlich auf dem Rechtsweg einklagen. Daneben stehen ggf. Schadenersatzforderungen im Raum. Soweit zur Rechtslage.

Ob die Durchsetzung der Ansprüche in einem wirtschaftlichen Rahmen sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt…

Gruß

S.J.

A inseriert in einem Internet-Kleinanzeigenarkt diverse
Artikel. B möchte einen Artikel haben, bittet A jedoch, den
Artikel bis zum nächsten Monatsanfang zu reservieren, da B zzt
„nicht flüssig“ ist. B versichert per Mail, den Artikel auch
wirklich kaufen zu wollen. Kurz vorm geplanten
„Überweisungstermin“ bekommt A eine Mail mit der Mitteilung,
dass der Artikel anderweitig günstiger erworben wurde u B ihn
nun nicht mehr von A kaufen will.

Was kann A nun machen? Das Geld (fast 100 €) war mehr oder
weniger schon verplant, anderen Interessenten wurde aufgrund
der Mail, dass B den Artikel haben wollte, abgesagt.

Bei beiden handelt es sich um Privatpersonen, falls das von
Belang sein sollte.

Gruss

Mutschy

Hi Steve,

im Ursprungsposting heißt es „B versichert per Mail, den
Artikel auch wirklich kaufen zu wollen.“

mach Dich mal schlau, welchen Beweiswert Emails haben. Nada, niente, null.

Gruß Ralf

…dann könntest du mir doch auch ein sternchen geben,gelle.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mach Dich mal schlau, welchen Beweiswert Emails haben. Nada,
niente, null.

Na, das solltest du auch erstmal tun:

Emails sind grundsätzlich ebenso „rechtsgültig“ wie mündliche Zusagen oder schriftliche Erklärungen. Das OLG Oldenburg (Urteil vom 28.07.2005, Az. 8 U 93/05; CR 2005, 828; MDR 2006, 80; MMR 2005, 766; NJW 2005, 2556) ließ z.B. ausdrücklich die Anfechtung eines Vertrages per Email zu.

Deiner Auffassung folgend wären dann insbesondere mündliche Absprachen „Nada, niente, null“.

Gruß

S.J.

Negative Sternchen gibt es hier leider nicht…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mach Dich mal schlau, welchen Beweiswert Emails haben. Nada,
niente, null.

Ich frage mich, woher dieser weit verbreitete Irrtum kommt. Im Zivilprozessrecht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Hinsichtlich einer E-Mail gibt es nun zwei Möglichkeiten:

  1. Es ist unstreitig, dass die Mail so verschickt wurde, wie eine Partei sie vorlegt - dann gibt es überhaupt keine Probleme mehr mit Beweisfragen. So aber wird es regelmäßig sein: unstreitig!

  2. Die andere Partei behauptet, es handele sich um eine Fälschung. Dann kann das Gericht eventuell Beweise erheben, letztlich aber auch „einfach glauben“, dass die Mail so abgeschickt wurde.

Levay

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Negative Sternchen gibt es hier leider nicht…

Was verstehst du eigentlich unter rechts wissenschaftlich?
Des bermanente Herumgeeiere ?
Übersetzungen des unwissenschaftlichen Fränkischen Dialektes: Hintertürchen offen halten, oder:
1001-Lösungsansätze-für-einen-konkreten-Fall-mit-der: schaun mer mal was der Richter spricht Rechtsprechung Abwartetaktik

Mögest du dich an deinen Beitrag vom 29.10.2007 um 18.38 Uhr hier an gleicher Stelle erinnern, ich zitiere:
„Hier dürfte ein gültiger Kaufvertrag vorliegen.“
Ein Franke mAidH hätte geschrieben: Hier liegt ein Kaufvertrag vor.
Grüße
BW
PS: Vielleicht haben die anderen Poster hier das Gleiche wie du gemeint: „Ob die Durchsetzung der Ansprüche in einem wirtschaftlichen Rahmen sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.“

1 „Gefällt mir“

Danke für die Aufklärung, die Argumente klingen ja ganz vernünftig, im Gegensatz zu OLG-Urteilen, die bekanntlich für die Tonne sind. Jetzt müssen wir nur noch abschätzen, wie sich die 180,- Euro für die Erstberatung zu den strittigen 100,- Euro verhalten. Abgesehen davon, das es bei denen es kaum bleiben wird, bis zur Beweiswürdigung geschritten wird.

Gruß Ralf

Danke für die Aufklärung, die Argumente klingen ja ganz
vernünftig, im Gegensatz zu OLG-Urteilen, die bekanntlich für
die Tonne sind.

Ich weiß nicht, worauf dich jetzt genau beziehst; aber wenn du mir ein Urteil, das - deiner Meinung nach - das Gegenteil dessen aussagt, was ich ausgesagt habe, zeigst, dann schau ich es mir gern an und führe dann noch mal dazu aus.

Grundsätzlich sollte man sich aber klarmachen, dass die E-Mail in der Regel eine (Hilfs-)Tatsache (Indiz) ist, die zu beweisen ist; als solche kann und wird sie meistens aber unstreitig sein. Dann stellen sich überhaupt keine Beweisfragen mehr. Das Gericht im Zivilprozess ist nämlich an den Tatsachenvortrag der Parteien gebunden. Da wird es auch kein anderslautendes OLG-Urteil geben.

Jetzt müssen wir nur noch abschätzen, wie sich
die 180,- Euro für die Erstberatung zu den strittigen 100,-
Euro verhalten.

…oder Gebührenrecht lernen.

Abgesehen davon, das es bei denen es kaum
bleiben wird, bis zur Beweiswürdigung geschritten wird.

Das stimmt, hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob eine E-Mail bewiesen ist oder als Beweis taugt oder oder oder …

Levay

Moin, Levay,

Das stimmt, hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob eine
E-Mail bewiesen ist oder als Beweis taugt oder oder oder …

Schlachten auf Nebenkriegsschauplätze dürften dem Fragesteller kaum weiterhelfen. Will ihm hier ernsthaft jemand raten, dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen?

Gruß Ralf

Will ihm hier ernsthaft jemand raten, dem
schlechten Geld noch gutes hinterherzuwerfen?

Ich nicht.

Levay