Hallo an alle,
ich weiss, dass die Frage schon oft gestellt wurde, habe aber lange genug im Archiv gesucht und es nicht gefunden. Also stelle ich die Fragen noch einmal kurz.
Wenn ein Privatverkaeufer an einen privaten Kaeufer etwas unversichert versendet und der Kaeufer meldet, dass die Ware nie angekommen ist -
wer muss fuer den Verlust aufkommen / muss jemand fuer den Verlust aufkommen?
Muss der private Verkaeufer den Versandt beweisen?
LG
Jasmin
Hi, bei privat an privat liegt d. Versandrisiko beim Käufer.
D. Verkäufer muss nichts beweisen u. wird das auch garnicht können, weil er ja unversichert versendet hat.
Mfg ramses90.
genau das hab ich gesucht! Danke!!
Der Artikel kann jetzt auch geloescht werden.
danke!
Stimmt nicht
Hallo,
Hi, bei privat an privat liegt d. Versandrisiko beim Käufer.
richtig.
D. Verkäufer muss nichts beweisen u. wird das auch garnicht
können, weil er ja unversichert versendet hat.
falsch. Er muss sehr wohl beweisen, dass er die Sendung an den Transportunternehmer übergeben hat. Was danach mit der Sendung passiert, liegt im Risiko des Käufers. Siehe auch § 447 BGB.
Gruß
S.J.
Hallo Steve,
müsste der Verkäufer dem Richter tatsächlich bei unversichertem Versand einen mal angenommenen Einwurf in einen Briefkasten oder eine Abgabe in der Post beweisen? Da müsste er einen Zeugen dabei haben, denn ein Empfang wird ja nicht quittiert. Oder würde der Richter nach „Treu und Glauben“ richten?
Andersherum: Ich könnte den Beweis des Einwurfs verlangen? Ich habe das Gefühl, dass das bei unversichertem Versand nicht durchgehen wird.
Was meinst Du?
Danke, Ingo
Hallo,
müsste der Verkäufer dem Richter tatsächlich bei
unversichertem Versand einen mal angenommenen Einwurf in einen
Briefkasten oder eine Abgabe in der Post beweisen? Da müsste
er einen Zeugen dabei haben, denn ein Empfang wird ja nicht
ja, müsste er.
quittiert. Oder würde der Richter nach „Treu und Glauben“
richten?
Der Richter kann glauben und würdigen was er will. Da ist er unabhängig und frei in der Entscheidung.
Andersherum: Ich könnte den Beweis des Einwurfs verlangen? Ich
habe das Gefühl, dass das bei unversichertem Versand nicht
durchgehen wird.
Doch. Wenn der Verkäufer behauptet, die Ware verschickt zu haben, müsste er das auch beweisen. Alles andere würde das deutsche Rechtssystem „ad absurdum“ führen.
Gruß
S.J.