Verkauf von privat Artikel mit Geschenk

Moin,

Das riecht nach einem Glücksspiel: https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/wettbewerbsrecht/werbung/gewinnspiele-938956

Ein Glücksspiel liegt dann vor, wenn ein erheblicher entgeltlicher Einsatz geleistet werden muss und die Zufallsbezogenheit des Spiels im Vordergrund steht.

Du verkaufst aus meiner Sicht nichts, auch wenn du „Verkauf von privat“ in die Titelzeile geschrieben hast, du betreibst ein Glücksspiel - oder möchtest das zumindest.

-Luno

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