Verkauf von privat Artikel mit Geschenk

Darf man 10 Schlüssel verkaufen mit der Option auf ein Motorroller gratis zu einem der Schlüssel?
10 Schlüssel a 500 Euro, jedoch nur 1 der 10 Schlüssel erhält einen gebrauchten Roller dazu.
Ist das erlaubt oder muss man etwas beachten?

Was auch immer Du damit verdecken willst, es wird nicht funktionieren.

4 Like

Moin,

Das riecht nach einem Glücksspiel: https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/wettbewerbsrecht/werbung/gewinnspiele-938956

Ein Glücksspiel liegt dann vor, wenn ein erheblicher entgeltlicher Einsatz geleistet werden muss und die Zufallsbezogenheit des Spiels im Vordergrund steht.

Du verkaufst aus meiner Sicht nichts, auch wenn du „Verkauf von privat“ in die Titelzeile geschrieben hast, du betreibst ein Glücksspiel - oder möchtest das zumindest.

-Luno

2 Like

Danke für den link ich lese mich da mal durch.

Oder durchdenken. Welche 10 Leute drücken dir jeweils 500€ in die Hand, um mit einer 1:10 Chance möglicherweise einen Roller zu gewinnen?
Klingt eher nach einem gewerblichen Gag …
Peace; Kudo

2 Like

Moin,

Einen gebrauchten Roller! Den kannst du auch schon für 500 Euro selber kaufen.

-Luno

Aber keine Vespa der 1. Generation die museumsreif, unbenutzt noch bei ihm rumsteht. :grin:ramses90

Moin,

Wenn der Deal klappt, hat der TE 4500 über, dann geht da was: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/vespa-50-rundlicht-1964-erste-serie/2082664396-305-8088

Die kauft er sich selber. :grin:

-Luno

1 Like

Also ein Glücksspiel ist es nicht wenn ein Verkauf stattfindet mit kostenloser B

eigabe

Tja - wärest Du mal zum Schmitt gegangen statt zum Schmittchen, dann hättest Du leicht gesehen, dass sich das Urteil auf einen anderen Sachverhalt bezieht. Hier isses übrigens zum Nachlesen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=55573&pos=15&anz=28

Moin,

Lies bitte noch einmal genau Verkauf von privat Artikel mit Geschenk durch.

Du musst einen erheblichen Geldeinsatz tätigen und nur der Zufall entscheidet, ob du den Roller bekommst Ich könnte genau so gut nur Zettel gegen Geld „verkaufen“.
In deinem Fall kauft man erst beim Händler seine gewünschten Waren ein und im zweiten Schritt erfolgt das weitere.
Oder denkst du ernsthaft, dass jemand einen Schlüssel an sich kaufen möchte?

-Luno

Allerdings steht da auch: „Das zu verkaufende Produkt muss im Vordergrund stehen und nicht die (mitgekaufte) Gewinnmäglichkeit.“ Und das ist ja in deinm Beispiel so was von nicht der Fall …

4 Like