Hallo zusammen,
habe zwar zu dem Thema schon einiges gelesen,
aber je mehr ich lese, desto verunsicherter bin ich.
Folgender Fall: Eine Familie mit 2 Kindern, die Frau ist halbtags berufstätig und veräußert in ihrer Freizeit bei Ebay gebrauchte Gegenstände, die sich im Laufe des Lebens bei der Familie angesammelt haben (auch Sachen von den Eltern, Boden und Kellerfunde, etc.) Darunter immer wieder Flohmarktartikel, aber auch z.b. die Hifi-Sammlung (ca. 200 Geräte) ihres Mannes. Nichts davon wurde mit Absicht des Wiederverkaufs erworben. Der Verkauf erstreckt sich auf mehrere Jahre, es werden dadurch monatlich zwischen 300 und 800 Euro zu dem halbtags-Einkommen der Frau dazu verdient (das Ebay-Geld geht auf das Konto der Frau).
Muß die Frau zwingend ein Kleinunternehmen, bzw. ein Gewerbe anmelden ? Falls ja, ab 7660 Euro Umsatz pro Jahr? wird ihr Halbtags-Einkommen mit reingerechnet?
Da es nur Dinge sind, die aus privatem Überbestand stammen, aber teiweise hochwertig sind, bin ich überfragt ob das gewerblich sein soll.
Zählt da die Regelmässigkeit der Ebay-Auktionen oder der Wert den man eines Jahres erwirtschaftet, ab wann es ein Gewerbe ist?
Danke, mfG