Verkauf von Software

Hallo zusammen,

angenommen ein Freiberufler, der nach EÜR ermittelt, hat im März 2007 eine Datenbanken-Software für 10.000 Euro gekauft, um die Installation und die Features der neuen Version auszutesten.
Im Dezember 2007 benötigt er die Software nicht mehr und verkauft sie für 9000 Euro an eine Firma. Der Zahlungseingang erfolgt im Januar 2008.

Wie ist dies nun zu versteuern?

  • aus meiner Sicht müßte dies ja Umlaufvermögen sein, d.h. die Software kann nicht abgeschrieben werden. -> Betriebsausgabe im Jahr 2007 ist 10.000 Euro.

  • da der Zahlungseingang in 2008 erfolgte muß der Freiberufler die 9.000 Euro durch den Verkaufserlös 2008 als Gewinneinnahme versteuern.

Richtig?

Danke und Grüße
CE

Servus,

deswegen:

um die Installation und die Features der neuen Version
auszutesten.

ist die Software kein Umlaufvermögen, weil sie gekauft worden ist, um dem Betrieb zu anderen Zwecken als dem Verkauf zu dienen.

Damit wird die Software aktiviert und für die Zeit, während der sie im Anlagevermögen war, abgeschrieben.

Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen Erlös und Restbuchwert.

Der Ausweis des Veräußerungsgewinnes mit Geldeingang in 2008 ist zutreffend, aber die Buchung der Anschaffungskosten in Ausgaben 2007 nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also trägt man in die EÜR 2007 in Zeile 24 unter Restbuchwert 0 ein, und in der EÜR 2008 in der Zeile 8 die Differenz aus Verkaufserlös und RBW?

siehe http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Dow…

Danke und Grüße
CE