Hallo,
ein in Deutschland wohnhafter Unternehmer möchte einen Guide/Software Hilfe für eine Software in Schriftform bzw virtuell als Email(pdf) verkaufen.
Muss der Unternehmer eine Genehmigung vom Softwarehersteller einholen?
Zur näheren Beschreibung und damit ein potenzieller Kunde das Produkt auch findet, benutzt der Unternehmer den Namen der Software, weist aber darauf hin, dass alle erwähnten Namen eingetragene Markenzeichen des Softwareherstellers sind.
Falls eine Genehmigung Voraussetzung ist, was würde dem Unternehmer passieren, wenn er den Guide trotzdem verkauft? Abmahnung? Unterlassungserklärung?
Danke
Es grüßt,
Wulf
