Hallo zusammen,
habe folgende Frage zum Weiterverkauf „gebrauchter“ Softwarelizenzen, leider nur im www Infos zu OEM Software gefunden:
Ein Softwarehersteller bietet die Software XY zum Verkauf an. Für einen bestimmten Personenkreis, d.h. Studenten und Auszubildende, kann diese Software verbilligt gekauft werden, wenn ein entsprechender Nachweis vor dem Erwerb beim Hersteller eingereicht wird.
Der Käufer YRX will diese nun nach dem Kauf der Stundentenversion (diese ist vom Inhalt her mit der regulären Vollversion identisch) „gebraucht“ als Auktion im Internet beim großen Auktionshaus (nennen wir es fybay.de) versteigern.
Muss der Verkäufer (der in diesem Fall eine Privatperson ist, die keinen gewerblichen Handel betreibt) eine Käuferkreiseinschränkung im Auktionstext festsetzen, die besagt, dass diese Software nach erfolgreicher Ersteigerung dem Höchstbietenden nur dann zugesandt werden kann, wenn dieser sich vorher ausdrücklich schriftlich und glaubhaft dem Verkäufer darlegt, dass dieser ebenso zu dem besagten Personenkreis gehört, der vom ursprünglichen Verkäufer (in diesem Beispiel direkt der Hersteller beim damaligen Erwerb) vorgegeben war?
Oder ist dies alles für einen Privatverkäufer uninteressant und die Software kann „gebraucht“ und legal an den Käufer weiterverkauft werden?
Abschließende Frage:
Verfährt das wohl größte online Auktionshaus Ebay nach eigenen Regelungen, um etwaigen Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen, wenn ja, wird dies erlaubt oder nicht?
Habe versucht, meine Fragenstellung so allgemein wie möglich zu halten und die abschließende Frage extra abgegrenzt…
Würde mich über Antworten sehr freuen.