es geht um den verkauf von sondeereigentum, hier um einen stellplatz, zwei stellplätze sind EIN Sondereigentum
unter welchen vorraussetzungen kann man einen stellplatz verkaufen? Also das Halbe Sondereigentum
pd
Hallo,
also erst würde ich fragen, ist das Sondereigentum in einer Hand. Ist es so, ist es gut, ist es nicht, steht meistens in der Teilungserklärung wie damit umgegangen werden muss. Nehmen wir an, dass Sondereigentum ist frei verkäuflich, so geht man zum Notar und klärt die Sache. Ist das Sondereigenum nicht frei, muss die Gemeinschaft zustimmen, so muss erst ein Beschluss dazu gefasst werden, danach geht man zum Notar. Ist das Sondereigentum in verschiedenen Händen, so ist meist der andere im Vorkaufsrecht und dieser muss, wenn er den Platz nicht kaufen will, zustimmen zu dem Verkauf. Hoffendlich versteht man sich.
mfg
tummle