Darf ein Kaufhaus oder Elektronikhandel Ware die nach 14 Tagen umgetauscht wurde dann als neu Verkaufen oder stellt das Betrug dar?
In einem Bericht vom WDR hab ich von einem Fall gehört wo ein Mann ein Notebook als neu gekauft hat und dann auf selbigem Laptop Dateien und Einstellungen des Vorgängers gefunden hat. Leider wird auf die Rechtslage in dem Artikel nicht weiter eingegangen.
Eigentlich kann es doch nicht sein, oder? Besonders bei so sensiblen Geräten wie Computern. Bei einer Hose mag das noch egal sein.
Grüße
Martin
Hallo Martin,
ich hatte mal den Fall, dass ich einen PC bei Telepoint neu kaufte und zu Hause musste ich feststellen, dass die Verpackungen für die CDs und alles andere bereits göffnet worden waren. Nach dem Einschalten des Gerätes forderte mich das Betriebssystem zur Passworteingabe des Benutzers XY auf, also des des vorherigen Besitzers. Der PC wurde eindeutig benutzt.
Ich habe daraufhin die Verbraucherzentrale angerufen, da ich schon öfter solche Erfahrungen machen musste (z.B. ein Laptop bei vobis, um mal die teuren Dinge zu nennen).
Das Telefonat war kostenpflichtig und wirklich nicht günstig, ich kann aber nicht mehr sagen, ob es eine Rechtsberatung war.
Nun sie sagte mir, dass elektronische Geräte sicher wieder als neu verkauft werden könnten, wenn ihr neuer Zustand wieder hergestellt werden könnte. Dazu dürfe das Gerät aber nicht beschädigt oder in seinem eigentlichen Wert gemindert worden sein.
Alleine, dass eine Festplatte bereits beschrieben worden sei, sei kein Problem, da man durch das Formatieren, den alten Zustand wieder herstellen könne, der vom Originalzustand nicht abweicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass man Geräte selbst nach einer Reparatur wieder als neu verkaufen könnte, solange keine Gebrauchsspuren vorhanden sind. Warum auch nicht, wenn das Gerät nur kurz im Besitz eines anderen war. Zumeist beträgt die Umtauschkulanz nur ein wenige Wochen bis Tage.
Grüße, Ingo