Verkauf von Versicherung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Direktversicherung, welche nicht mehr über die Firma versorgt wird und von mir stillgelegt worden ist. Die Versicherung läuft jetzt auf meinen Namen, da ich nicht mehr indieser Firma arbeite. Ich habe gehört, daß es günstiger ist diese Versicherung zu verkaufen als den Rückkaufswert zu nehmen.
Wie funtioniert sowas? und wo kann man sich über Preise erkundigen?

Hallo,

wenn keine Notwendigkeit besteht, den Vertrag aufzulösen, würde ich ihn immer weiter ruhen lassen. Zum Einen gibt es weiterhin Zinsen auf das bereits vorhandene Guthaben, zum Anderen besteht auch noch ein (im Vergeleich zum aktiven Vertrag allerdings reduzierter) Versicherungsschutz.
Auch hält man sich so noch die Option offen, den Vertrag irgendwann bei einem neuen Arbeitgeber wieder aufleben zu lassen.

Will (oder muss) man den Vertrag auflösen, ist die Summe, die bei einem Verkauf erzielt werden kann, vermutlich höher als der Rückkaufswert. Die genauen Konditionen sind aber stark abhängig von der Vertragsart, dem Beitrag, der Gesamt- und der Restlaufzeit. Konkrete Anbieter kann ich hier zwar nicht nennen, aber durch googeln sollten sich gute und seriöse Anbieter finden lassen.

Gruß
Holger Sahm

Hallo Holger,

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Gruß Karsten

Sehr geehrter Herr Füssel,

meines Wissens nach kann die Versicherung weder gekündigt werden (zur Auszahlung des Rückkaufwertes von der Versicherungsgesellschaft), noch kann der Vertrag verkauft werden, wie das bei anderen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen der Fall ist. Mit der Stilllegung des Vertrages haben Sie schon das i.d.R. beste mit diesem Vertrag gemacht, da durch eigene private Weiterführung des Vertrages Sie mit eigenen Prämienzahlungen nicht mehr von Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Prämien profitieren. Haben Sie zwischenzeitlich den AG gewechselt, können Sie den neuen AG bitten den Vertrag zu übernehmen, wozu er aber nicht verpflichtet ist. Bleibt es bei der Stilllegung des Vertrages haben Sie frühestens ab 60 Jahren Zugriff auf das Guthaben in Form einer Auszahlung oder einer Rente. Eine Direktversicherung ist eine langfristige Maßnahme zur Altersversorgung. Evtl. können Sie mit anwaltlicher Hilfe versuchen wegen Falschberatung (Nichtaufklärung über die Folgen bei Entlassung, AG-Wechsel etc.) bei Abschluss der Versicherung den Vertrag rückabzuwickeln. Dies dürfte aber nicht einfach sein.

MfG
Michael Ronnefeldt