Verkauf von virtuellen Gütern ->China (USt. frei?)

Hallo,

ein Einzelunternehmen in Deutschland verkauft virtuelle Güter für Onlinecomputerspiele an ein Unternehmen in China.

Ist es richtig, dass das Einzelunternehmen keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, da es sich dabei um eine sonstige elektronische Leistung handelt?

Wulf

Servus,

Ist es richtig, dass das Einzelunternehmen keine Umsatzsteuer
auf der Rechnung ausweist, da es sich dabei um eine sonstige
elektronische Leistung handelt?

wenn es eine Lieferung wäre, würde das Einzelunternehmen auch keine USt ausweisen.

Der Unterschied ist, dass die sonstige Leistung in diesem Fall in der VRC steuerbar ist, während eine Lieferung in D steuerbar, aber steuerfrei wäre.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

wenn es eine Lieferung wäre, würde das Einzelunternehmen auch
keine USt ausweisen.

Der Unterschied ist, dass die sonstige Leistung in diesem Fall
in der VRC steuerbar ist, während eine Lieferung in D
steuerbar, aber steuerfrei wäre.

Leider ist der Einzelunternehmer aus der Erklärung nicht schlauer geworden. Könntest du das nochmal genauer erklären? Bzw wo der Unternehmer die Information finden kann?

Bisher weiß der Unternehmer nicht einmal, ob die Leistung, die er erbringt, eine sonstige Leistung ist?

Danke,

Wulf

Servus,

die Begriffsbestimmung „Lieferung/sonstige Leistung“ steht in § 3 UStG.

Die Regelungen zum Ort der sonstigen Leistung stehen in § 3a UStG. Keine Angst vor diesem Paragraphen - er liest sich im ersten Moment furchtbar verzwatzelt, aber man kann sich entlang der einzelnen Absätze und Sätze einen hübschen Entscheidungsbaum aufmalen, der dann zeigt, dass die Sache eigentlich recht klar aufgebaut ist - im Gegensatz zu solchen seelischen Grausamkeiten wie z.B. dem § 10 EStG - aber das gehört nicht zum Thema.

Vom Ort der Leistung hängt es ab, wo diese ggf. der Umsatzsteuer unterliegt (falls im jeweiligen Land USt oder etwas ähnliches erhoben wird). Im vorliegenden Fall ist der Ort der Leistung die VRC, die Leistung unterliegt nicht der deutschen Umsatzbesteuerung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder