Huhu! Ich mache immer so schöne Weihnachtsgestecke und ab und an verkaufe ich mal eines an eine Kollegin oder Bekannte. Nun habe ich mir überlegt, dass ich vielleicht ein paar mehr mache und anbiete. Darf ich das so einfach? Muss ich das als Gewerbe anmelden oder versteuern? Danke, möchte nicht in Konflikte geraten
Hallo,
erst einmal trennen:
Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer
Gewerbeanmeldung: Glaube ich nicht. Am besten bei der Gemeinde nachfragen
Umsatzsteuer: Grundsätzlich ja. „Wenn ich ein paar mehr anbiete,…“ ist unternehmerisches Handeln (Einnahmeerzielungsabsicht). Aber auch hier bis 17.500 EUR (Kleinunternehmerregel, §19 UStG) erst einmal unproblematisch.
Einkommensteuer: Ja. Der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) ist zu versteuern. Bei dauerhaften Verlusten mitunter auch Liebhaberei. Kommt darauf an, ob eine Gewinnererzielungsabsicht vorliegt.
In jedem Fall würde ich spätestens mit der Steuererklärung das Finanzamt informieren. Nicht wundern: Das Finanzamt weiß mehr als man glaubt.
Verkauf von Weihnachtsgestecken versteuern?
Auch Huhu!
Nun habe ich mir überlegt, dass ich vielleicht ein paar mehr mache
und anbiete. Darf ich das so einfach? Muss ich das als Gewerbe
anmelden oder versteuern?
Wenn Gewinnabsict dabei ist und auch Gewinn gemacht wird, ist es ein Gewerbe.
Mehr informationen dazu: http://www.klicktipps.de/gewerbe
Schöne Grüße
JoKu
Hallo,
wenn sie gewinnerzielungsabsicht haben, müssen sie dies als kleingewerbe (sich als kleinunternehmerin nach §19 ustg) bei ihrer gemeinde anmelden.
Dann wird dies steuerrelevant, aber ust-frei.
mfg ignaz
Hallo,
ich denke, darüber kann dir das zuständige Gemeinde- oder Stadtbüro mehr sagen. Ich selbst bin in rechtlichen Sachen nicht so gut unterwegs. Sorry.