Hallo zusammen,
ich habe da mal eine allgemeine Frage (keine Bitte um Rechtsberatung und verbindliche Auskunft, eine korrekte Antwort wäre trotzdem schön):
Spricht eigentlich etwas dagegen, wenn ein Einzelunternehmer (EÜR) unmittelbar vor Betriebsaufgabe ein Wirtschaftsgut (z.B. Notebook) statt es in sein Privatvermögen zu überführen, an seine Ehefrau/sein Kind verkauft.
Oder weil er es nach Betriebsaufgabe bei nichtselbständiger Arbeit nutzen möchte, an sich selbst verkauft (mit Rechnung wegen Werbungskostennachweis)? Gibts da Probleme mit dem Finanzamt?
Gruß
voithian