Verkauf von Wirtschaftgütern vor Betriebsaufgabe

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine allgemeine Frage (keine Bitte um Rechtsberatung und verbindliche Auskunft, eine korrekte Antwort wäre trotzdem schön):

Spricht eigentlich etwas dagegen, wenn ein Einzelunternehmer (EÜR) unmittelbar vor Betriebsaufgabe ein Wirtschaftsgut (z.B. Notebook) statt es in sein Privatvermögen zu überführen, an seine Ehefrau/sein Kind verkauft.

Oder weil er es nach Betriebsaufgabe bei nichtselbständiger Arbeit nutzen möchte, an sich selbst verkauft (mit Rechnung wegen Werbungskostennachweis)? Gibts da Probleme mit dem Finanzamt?

Gruß
voithian

Variante 1

Übernahme ins Privatvermögen mit Betriebsaufgabe

Ansatz mit Zeitwert / Wiederbeschaffungskosten § 6 (1) Nr. 4 Satz 1 EStG und gg. (gegebenenfalls) plus 19% USt § 10 (4) Nr. 2 in Verbindung mit § 3 (1b) UStG

Variante 2

Verkauf an Angehörige

Keine steuerlichen Unterschiede zu 1

Variante 3

Gute Frage. Das Probelm ist hier der Systemwechsel von Gewinneinkunftsart mit Betriebsvermögen zur Überschusseinkunftsart ohne Betriebsvermögen. Den umgekehrten Fall sieht das Gesetzt vor. An der Umsatzsteuer führt auch hier kein Weg vorbei.

Eine Rechnung an sich selbst kann man allerdings nicht schreiben. Eine Kopie der alten Rechnung mit entsprechendem Vermerk sollte dieses Problem jedoch lösen.