Verkauf von Zeitschrift verstößt gegen Ebay-Regeln

Hallo,

gerade eben staunte ich nicht schlecht: Ebay teilte mir mit, dass mein Angebot (eine Zeitschrift des Bundesministeriums der Finanzen für Münzsammler) gegen die Ebay-Regeln verstößt und deswegen gelöscht wurde. 5 Tage nach Ablauf der Auktion, Geld habe ich bereits und auch die Post wurde längst bemüht.

In der Email von Ebay war natürlich der Grundsatz, gegen den die Zeitschrift verstoßen sollte, nicht erwähnt - nur eine Lücke im Text…

Was um aller Welt geht denn in diesem Laden vor!?

Wahrscheinlich …
… ist auf einer der Münzen in dieser Zeitschrift ein Hakenkreuz. Und damit ist die Zeitschrift natürlich als verfassungsgefährdendes und brandgefährliches Material auf alle Fälle abzulehnen!

Was um aller Welt geht denn in diesem Laden vor!?

Frag ich mich auch manchmal …

Schöne Grüße

Petra

ha! nein.

… ist auf einer der Münzen in dieser Zeitschrift ein
Hakenkreuz. Und damit ist die Zeitschrift natürlich als
verfassungsgefährdendes und brandgefährliches Material auf
alle Fälle abzulehnen!

nein, die aktuelle 100 Euro Goldmünze die im Oktober heraus gegeben wurde war zu sehen, und ein bisschen Text.

In der Email von Ebay ist übrigens an der Stelle, wo die Begründung steht, eine Lücke - das Sicherheitsteam weiß also selber nicht warum man das löschte…

Hallo,

gerade eben staunte ich nicht schlecht: Ebay teilte mir mit,
dass mein Angebot (eine Zeitschrift des Bundesministeriums der
Finanzen für Münzsammler) gegen die Ebay-Regeln verstößt und
deswegen gelöscht wurde. 5 Tage nach Ablauf der Auktion, Geld
habe ich bereits und auch die Post wurde längst bemüht.

In der Email von Ebay war natürlich der Grundsatz, gegen den
die Zeitschrift verstoßen sollte, nicht erwähnt - nur eine
Lücke im Text…

Muss man mal die Grundsätze wälzen http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html Grundsätze zu unzulässigen Artikeln: Übersicht

Am ehesten scheint mir zu passen „Kataloge, Kaufinformationen, Bezugsquellen und Vertriebspartnersuche“

Stephanie

Dafür muss es nicht auf der Titelseite zu sehen sein.

Wenn eins drin ist, kommt es auf den Index.

Hallo,

Dafür muss es nicht auf der Titelseite zu sehen sein.

Wenn eins drin ist, kommt es auf den Index.

„Zeitschrift des Bundesministeriums“ Es ist doch zu hoffen, das die Ministerien es schaffen die Gesetze einzuhalten.

Stephanie