Verkauf von ZW

Hallo,
habe eine Frage besteht überhaupt die möglichkeit ein durch Zwangsversteigerte ETW wieder zu verkaufen?

Hallo yueko,

für denjenigen, der vor der Zwangsversteigerung Eigentümer war: Nein. Für denjenigen, der sie ersteigert hat: Ja.

Schöne Grüße

MM

OK Vielen Dank Martin für deine Info.
Wie ich richtig verstanden habe als Ersteigerer kann ich ohne Probleme wieder weiter verkaufen.

Hallo nochmal,

keine eigentlichen Probleme, aber administrative Klimmzüge können sich ergeben, wenn das Eigentum noch nicht im Grundbuch eingetragen ist - dann muss ggf. gegenüber dem Käufer nachgewiesen werden können, dass gleichzeitig kein anderer Anspruch auf die Eintragung besteht. Das mögen an dem Erwerb eventuell „im Hintergrund“ beteiligte finanzierende Banken nicht besonders gern, aber zu machen ist es auch.

Grundstücksgeschäfte im Zweifelsfall von vornherein nicht ohne den Notar, der sie beurkundet, wenn sie vollzogen werden. Der kann sich während des „Schwebezustandes“ vor der Eintragung des Eigentums mit kleiner Mühe davon überzeugen, was Sache ist, und dieses auch gegenüber Dritten darstellen. Bei einer zwangsversteigerten Wohnung werden wahrscheinlich eine Reihe Lasten eingetragen sein, die teilweise oder alle obsolet geworden sind, aber wirken, solange sie nicht im Grundbuch gelöscht sind. Ein solchermaßen „kontaminiertes“ Grundbuchblatt wird keinen Kaufinteressenten zu Begeisterungsstürmen veranlassen, und es ist sicherlich sinnvoll, sich zu allererst um die Klärung aller noch bestehenden Lasten und ggf. deren Löschung zu kümmern, um einem Kaufinteressenten einen relativ „sauberen“ Grundbuchauszug präsentieren zu können. Wenn sich alles andere ziemlich klar darstellt, wird eine Vormerkung annähernd so „gut“ sein wie eingetragenes Eigentum.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ja klar, es ist ja Dein Eigentum und Du kannst damit tun und lassen, was Du willst.
Gruß, Frank Scholtysek

Vielen lieben dank an euch für die aufklärte Info.

Gruß :smile: