Verkauf vor Abschreibungsende in einer EÜR?

Hallo zusammen!

Wie bildet man einen Verkauf vor Abschreibungsende in einer EÜR ab?

Wenn die Abschreibung als Sammelabschreibung (Pool) erfolgt, läuft die Abschreibung bis zum Ende der 5 Jahre, egal ob das WG genutzt, verkauft oder verschrottet wird.

Aber was ist, wenn über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird? Erfundenes Beispiel: Kauf am 25.3.2011, Preis netto 6000€, Nutzungsdauer 5 Jahre Verkauf am 5.5.2014 für 3000€ netto.
Wie kommt das in eine EÜR?
Abschreibung bis April 2014 und dann die 3000€ plus MwSt als Einnahme? Und was ist mit der restlichen Abschreibung?

Danke für Antwort(en)! Gruß
JK

Die ist Aufwand - ob nun EÜR oder Bilanzierer oder Überschussermittlung nach §§ 8, 9, das ist wurscht.

Wenn der EÜRler nun eine Tabelle für die Abschreibung(en) hat und eine für die Ausgaben:

  • Kommt dieser Rest-Buchwert dann zu den Ausgaben?
  • Und in welches Kästchen muss er später in der „Anlage EÜR“ des Finanzamts?

Servus,

Zeile 35 - Feld 135.

Achtung - darauf achten, dass in Zeile 18 - Feld 102 auf jeden Fall etwas steht, sonst gibt es lästige Diskussionen, weil die EÜR bei der maschinellen Plausibilitätsprüfung rausfliegt.

Im Anlagenverzeichnis „Anlage AVEÜR“ wird der abgegangene Restbuchwert in der Spalte „Abgänge“ (zweite von rechts) ausgewiesen.

Schöne Grüße

MM

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