Hallo zusammen!
Wie bildet man einen Verkauf vor Abschreibungsende in einer EÜR ab?
Wenn die Abschreibung als Sammelabschreibung (Pool) erfolgt, läuft die Abschreibung bis zum Ende der 5 Jahre, egal ob das WG genutzt, verkauft oder verschrottet wird.
Aber was ist, wenn über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird? Erfundenes Beispiel: Kauf am 25.3.2011, Preis netto 6000€, Nutzungsdauer 5 Jahre Verkauf am 5.5.2014 für 3000€ netto.
Wie kommt das in eine EÜR?
Abschreibung bis April 2014 und dann die 3000€ plus MwSt als Einnahme? Und was ist mit der restlichen Abschreibung?
Danke für Antwort(en)! Gruß
JK