Muß beim Verkauf einer Immobilie der Öltank mit einer gewissen Menge gefüllt sein?
In einem Haus mit 2 ETW’s leben Parteien, in diesem 2 Familienhaus wird jedes Jahr der Öltank gefüllt. Die Kosten teilen sich die 2 Parteien nach dem Verbrauch des vergangenen Jahres. Die Ermittlung der Kosten wird mittels Wärmemengenzähler umgelegt!
Einer der beiden Wohnungen wird von Partei X verkauft, eine Tankbefüllung würde anstehen. Jedoch zieht die Partei X vorher aus. Muß Partei X den Tank befüllen für den neuen Besitzer?
Öl kann abgepumpt werden, ist also „mobil“. Verkauft wird ein Teil eines Hauses, eine „Immobilie“. Das sind zwei getrennte Sachen. Ich gehe sogar so weit, wenn der Tank noch einen Inhalt hat, könnte der verkaufende Immobilien-Besitzer seinen Teil Öl noch mitnehmen, da ja bezahlt. Zu klären wäre nur der Teilungsmodus )
Also wird wirklch das Öl für die zukünftige Periode nach dem alten Verbrauch bezahlt?
Wäre eine fragwürdige Praxis da es zwangsläufig zu unstimmigkeiten kommt wenn einer der Parteien die Gemeinschaft verlässt.
Oder ist die aktuelle Zahlung bei Öllieferung vielmehr eine Vorauszahlung auf die nächste Lieferung?
Oder hat eine Partei mal irgendwann das ganze Öl bezahlt und die andere Partei zahlt zum Zeitpunkt wenn das neue Öl kommt für die vergangene Periode nach?
Davon hängt es meiner Meinung nach ab…
Es ist wohl auch eine Anglegenheit zwischen Verkäufer der Immobilie und dem Käufer.
So habe ich z.B. auch beim Erwerb meiner ETWG die Anteile des Vorbesitzers an der Gemeinschaftskasse (Rücklagenbildung) erworben und das wäre ja „bewegliches“ Gut.