Verkauf Wohnung mit gekündigten Mietern?

Hallo zusammen,

angenommen, eine Wohnung soll verkauft werden.
In der Wohnung sind Mieter, denen bereits vor 6 Monaten fristlos gekündigt wurde (wegen zeitweiligem Mietzahlungsausfall).
Da bisher kein Kaufinteressent für die Wohnung da war, war der Druck von Seiten des Eigentümers auf die Mieter nicht allzu groß die Wohnung zu räumen.
Nun gibt es einen Kaufinteressenten, der die Wohnung kaufen möchte.
Dadurch, daß bereits fristlos gekündigt wurde, gibt es so gesehen kein Mietverhältnis mehr, in daß ein Neueigentümer treten könnte, oder?
Die Mieter (Familie mit Kindern) sind grundsätzlich bereit (und friedfertig), die Wohnung zu verlassen, finden aber bisher keine andere passende Wohnung.
Der potentielle Neueigentümer wäre auch grundsätzlich bereit, den Mietern noch ein paar Monate Zeit zu lassen, braucht aber selbstverständlich Rechtssicherheit vor dem Kauf und ein Datum auf daß er hinarbeiten kann.
Was ist dem Kaufinteressenten an der Stelle zu raten? (Er möchte gerne kaufen, weil die Wohnung optimal für ihn passen würde).
Was könnte der Verkäufer noch tun? Wie könnte das Ganze für alle Seiten gut gelöst werden?

Danke im voraus für Eure Antworten!

Nur meine Meinung … Finger weg!

Wenn der Mieter trotz fristloser Kündigung -nach 6 Monaten- immernoch in der Wohnung lebt, ist auch damit zu rechnen, dass nach weiteren 6 Monaten nix passiert ist. Und den Mieter dann doch rauszuklagen ist müßig und teuer.
Wenn nach 6 Monaten nix neues gefunden wurde, scheint es sich eher um einen bequemen Mieter zu handeln der keine Bestrebungen hat sein Heim zu wechseln.

Dazu kommt der Umstand dass durch ein stillschweigendes Hinnehmen der Mietnutzung u.U. sogar die Kündigung unwirksam wird. Hier kann nur ein Rechtsanwalt helfen. Und wenn erstmal gekauft wurde, muss erstmal nachgewiesen werden, dass kein Mietverhältnis mehr besteht, das ein Käufer nun übernommen hat.

Letztlich kann nur der Käufer entscheiden, ob sich das Risiko lohnt. Der derzeitige Vermieter jedenfalls möchte sich von dem Risiko trennen.

Was ist dem Kaufinteressenten an der Stelle zu raten?

Im Kaufvertrag vereinbaren, dass die Wohnung geräumt übergeben wird.

Was könnte der Verkäufer noch tun?

Das Übliche. Die Bewohner zum Auszug drängen und notfalls den Rechtsweg beschreiten.

Wie könnte das Ganze für alle Seiten gut gelöst werden?

Indem der Verkäufer seinen gekündigten Mietern eine Wohnung besorgt.