Hallo zusammen!
Ich möchte zwei ETW verkaufen, die übereinander liegen und zusammengelegt werden können. Eine davon ist vermietet. Bereits seit ca. 4 Monaten habe ich einen Interessenten. Der Notartermin steht bereits fest. Eigentumsübergang ist der 1.Mai.
Der Käufer möchte selber einziehen.
Der jetzige Mieter wird etwa im Juni/Juli ausziehen. Dies ist jedoch nicht schriftlich niedergelegt, sondern nur unter uns dreien mündlich vereinbart und von meiner Seite auch ohne schlechte Hintergedanken (der Verkäufer ist ja immer der Böse!) und Gutgläubigkeit als realistisch angesehen.
Nun möchte der Käufer im Kaufvertrag den Passus stehen haben, das die Wohnung zum 1.Mai frei ist, weil er angeblich sonst keine Bankfinanzierung bekommen würde.
Wenn dies nun aufgenommen wird, was ja eigentlich garnicht stimmt und wir uns alle anderweitig einig sind, kann es für mich später negative Folgen haben, wenn der Käufer auf die freie Wohnung zum 1.Mai besteht? Man weiss ja nie.
Vielen Dank im voraus.
Thomas
Hallo,
vor allem eins vorab: Was im Notarvertrag steht zählt, das bedeutet, wenn Dein Mieter nicht zum 01.05. auszieht, hast Du ein Problem, da Du den geräumten Übergang gewährleistet hast.
Folgende Fragen wären zu klären:
Gibt es einen Mietvertrag und wie ist die Kündigungsfrist;
Muß der Käufer zu einem Termin ausziehen und braucht deswegen die Wohnung
Kann der Mieter eventuell früher ausziehen ?
Wäre es möglich, daß der Käufer vorerst die eine Wohnung bezieht und ab Eigentumsübergang die Miete des Mieters kassiert ?
In diesem Fall ist es am besten sich unter Umständen schon jetzt kurz mit dem Notar kurzzuschließen und ihn nach Lösungsmöglichkeiten zu fragen. Das sollte wenn die Protokollierung stattfindet, keine zusätzlichen Kosten verursachen. Der Notar ist (sollte sein) unparteiisch und zudem als Rechtsanwalt (wenn er einer ist) auch befähigt über die Risiken verschiedener Regelungen aufzuklären.
Aber nochmals, keinesfalls etwas im Kaufvertrag vereinbaren, was mündlich anders abgesprochen wurde. Immer bedenken, in einem Vertrag kann alles vereinbart werden solange es nicht sittenwidrig o.ä. ist
Gruß Bettina Gillhaus
Hi,
Der jetzige Mieter wird etwa im Juni/Juli ausziehen. Dies ist
jedoch nicht schriftlich niedergelegt, sondern nur unter uns
dreien mündlich vereinbart und von meiner Seite auch ohne
schlechte Hintergedanken (der Verkäufer ist ja immer der
Böse!) und Gutgläubigkeit als realistisch angesehen.
Ist der Mietvertrag wirksam gekündigt? Hat der Mieter schon eine Bleibe und was ist wenn da etwas schief geht?
Eine solche mündliche Vereinbarung ist nichts wert, im Zweifel hat man das ganz anders gesagt oder gemeint. Und wenn nichts schriftlich vereinbart ist bei einem Geschäft für das der Gesetzgeber Schriftform und Notarzwang vorschreibt…
Nun möchte der Käufer im Kaufvertrag den Passus stehen haben,
das die Wohnung zum 1.Mai frei ist, weil er angeblich sonst
keine Bankfinanzierung bekommen würde.
?!? Scheint mir vorgeschoben…
Wenn dies nun aufgenommen wird, was ja eigentlich garnicht
stimmt und wir uns alle anderweitig einig sind, kann es für
mich später negative Folgen haben, wenn der Käufer auf die
freie Wohnung zum 1.Mai besteht? Man weiss ja nie.
Aber selbstverständlich! Er kann (und wird im Zweifel) Schadenersatz fordern.
Ich würde mich weder als Käufer noch als Verkäufer auf diese Sache einlassen (wenn ich nicht von Anbeginn link spiele). Als Käufer würde ich eine klare Regelung für den Auszug des Mieters bestehen und daß der Verkäufer dies garantiert. Allerdings zu dem realen Termin Ende Juli - dür die Bank dürfte das keinen Unterschied machen.
Damit wird klar, der Verkäufer haftet für den Auszug seines Mieters zum vereinbarten Zeitpunkt und für den Fall des Vertragsbruchs würde ich die Schadenersatzregelung gleich in den Kaufvertrag schreiben lassen.
Für den Verkäufer besteht in einem solchen Fall natürlich keine Regelungsnotwendigkeit. Wenn der Mieter nicht auszieht und im Notarvertrag dazu nichts steht, wird kein Gericht einen Schadensersatzanspruch bejahen - in der Regel werden ja im Kaufvertrag Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Gruß Stefan